*Verliehen an:*
*Sozialamt des Landkreises Oder-Spree, z.Hd. des Sozialamtsleiters Herrn Lutz Bühnert*
*Begründung:*
Seit dem 1. Juli 1997 erhalten Flüchtlinge, die in Fürstenwalde in Wohnungen leben, statt des bisher gewährten Bargeldes nur noch Gutscheine. Diese Regelung wurde eingeführt, obwohl die zum 1. Juni 1997 in Kraft getretene 1. Änderung des Asylbewerberleistungesgesetzes in diesem Punkt den Landkreisen einen deutlich größeren Spielraum läßt, um den Asylbewerber/innen in Wohnungen Bargeld auszuzahlen.
Die vom Sozialamt Oder-Spree formulierten Begründungen für die Ablehnung der Widersprüche mehrerer Familien aus Fürstenwalde stehen damit beispielhaft für den institutionellen Schreibtisch-Rassismus in Brandenburg:
„Es ist eine Gleichbehandlung zwischen allen Ausländern vorzunehmen.“
„Finanzielle Beschränkungen und Ausgrenzungen sind hinzunehmen, da die gewährten Leistungen nur zur Deckung des Lebensnotwendigen gewährt werden.“
„Ein Tefefon gehört nicht zu den notwendigen Ausstattungen einer Wohnung. Fühlen Sie sich ohne Telefon bedroht und unsicher in Ihrer Wohnung, geben wir Ihnen die Möglichkeit, wieder in das Übergangswohnheim zu ziehen. Die dortigen Bewohner werden von einem Sicherheitsdienst 24 Stunden pro Tag bewacht.“
Der Flüchtlingsrat stellt sich entschieden gegen diese unnötige restriktive Handhabe, die Ausdruck der deutschen Abschottungspolitk ist. Ermessensspielräume müssen genutzt werden, damit Flüchtlinge z.B. landesspezifische Lebensmittel in dem Supermarkt ihrer Wahl erwerben und sich zur persönlichen Sicherheit ein Telefon zulegen können.
Der Füchtlingsrat des Landes Brandenburg verbleibt in der Hoffnung, daß solche Gedenktage auch für Sie ein Anlaß sind, über eigenes Handeln nachzudenken und etwas daran zu ändern.
Potsdam, zum Antirassismus-Tag 1998
„Dieser Denkzettel als PDF“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/Denkzettel_1998_3.pdf