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	<title>Flüchtlingsrat Brandenburg &#187; Zuwanderung</title>
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		<title>22.11.07; 9.45 -16.30 Uhr VHS Potsdam Was ändert das „Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz“ für die ausländerrechtliche Beratung?</title>
		<link>http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/schwerpunkte/22-11-07-9-45-16-30-uhr-vhs-potsdam-was-andert-das-%e2%80%9eanderungsgesetz-zum-zuwanderungsgesetz%e2%80%9c-fur-die-auslanderrechtliche-beratung</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Nov 2007 22:36:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Schwerpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Zuwanderung]]></category>

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		<description><![CDATA[ Der Flüchtlingsrat Brandenburg lädt ein zum Seminar <p>Im Windschatten der 11 EU-Richtlinien, die diesem Änderungsgesetz seinen Namen gegeben haben, werden zahlreiche, oftmals auf den Evaluationsbericht des BMI zum ZuwG zurückgehende Verschärfungen, insbesondere zum Aufenthaltsgesetz, eingeführt. Hierbei einen klaren Durchblick zu erhalten ist nicht einfach &#8211; dafür soll diese Fortbildung eine Hilfestellung sein!</p> Themen werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h6>Der Flüchtlingsrat Brandenburg lädt ein zum Seminar</h6>
	<p>Im Windschatten der 11 EU-Richtlinien, die diesem Änderungsgesetz seinen Namen gegeben haben, werden zahlreiche, oftmals auf den Evaluationsbericht des BMI zum ZuwG zurückgehende Verschärfungen, insbesondere zum Aufenthaltsgesetz, eingeführt. Hierbei einen klaren Durchblick<br />
zu erhalten ist nicht einfach &#8211; dafür soll diese Fortbildung eine Hilfestellung sein!</p>
	<h6>Themen werden sein:</h6>
	<ul>
		<li>Änderungen bei den Aufenthaltspapieren und den allgemeinen Erteilungsbestimmungen (§§ 5,8,9 AufenthG)</li>
Neue Aufenthaltszwecke und die gesetzliche Bleiberechtsregelung (§§ 104 a und b, 9 a-c, Änderungen in der Opferschutzrichtlinie)
		<li>Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG)</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>Weitere Änderungen im AufenthG: Studierende, was passiert bei Verweigerung der Integrationsleistungen, Verschärfung der aufenthaltsbeendende Maßnahmen&#8230;)
	<p>Es wird genügend Zeit für Rückfragen und ggf. Falldiskussionen geben. Wenn gewünscht, kann auch ein kurzer Überblick über die Beschäftigungsverfahrenverordnung gegeben werden, bitte geben Sie das als Wunsch bei Ihrer Anmeldung an!</p>
	<p>Wann: 22.11.2007, 9:45- 16:30 Uhr<br />
Wo: Volkshochschule Potsdam, Dortustr.37, 14467 Potsdam</p>
	<p>Referent: Volker Maria Hügel, Projektleiter des Qualifizierungsbüros in Münster</p>
	<p>Kosten: Keine</p>
	<p>Anmeldung bitte bis zum 15.11.2006 unter: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de oder per Fax: 0331 &#8211; 716 499. Sollte Sie sich anmelden und dann ohne Abmeldung nicht erscheinen müssen wir eine Unkostenerstattung von 6,&#8212;€ von Ihnen erheben.</p>

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		<title>Termine 2007</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jun 2007 20:02:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschiebungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Märkisch-Oderland]]></category>
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		<category><![CDATA[Zuwanderung]]></category>

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		<description><![CDATA[ <p>11. Juli 2007, 20 Uhr:</p> Check in for another world – Flüchtlingslager – vom Begriff zur Wirklichkeit <p>Das Einsperren einer großen Zahl von Menschen in Lagern und die damit einhergehende Entrechtung und Entmenschlichung reichen weit zurück in die europäische Kolonialgeschichte. Inner- und ausserhalb der EU gibt es heute Lager für Flüchtlinge in verschiedensten Ausführungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>11. Juli 2007, 20 Uhr:</p>
	<h2>Check in for another world – Flüchtlingslager – vom Begriff zur Wirklichkeit</h2>
	<p>Das Einsperren einer großen Zahl von Menschen in Lagern und die damit einhergehende Entrechtung und Entmenschlichung reichen weit zurück in die europäische Kolonialgeschichte. Inner- und ausserhalb der EU gibt es heute Lager für Flüchtlinge in verschiedensten Ausführungen – das Auffanglager in Lampedusa ist anders als die dem Schengenraum vorgelagerten Flüchtlingslager etwa in Lybien, diese anders als Asylbewerberheime oder die Abschiebeknäste in Deutschland. Alle aber bilden sie einen rechtlosen Raum inmitten der Gesellschaft, in dem eine andere Wirklichkeit herrscht, die nicht zur Normalität gehört. Was ist eigentlich ein Lager? Woher kommt der Begriff und was soll die Installation eines solchen? Ausbeutung, Einschüchterung, Ermordung? Schnell errichtet und billig unterhalten. Zur Abschreckung und Ausgrenzung? Referenten: Christopher Nsoh (Politikwissenschaftler, Flüchtlingsinitiative Brandenburg) Tobias Pieper (Psychologe, Politikwissenschaftler, Lehrbeauftragter an der FU- Berlin mit dem Schwerpunkt Migration, arbeitet zu Lagerunterbringung, Rassismus und Migrationstheorien) Ort: Mehringhof, Gneisenaustrasse 2a; Nähe U-Bahnhof Mehringdamm Vortragssprachen: englisch, deutsch  </p>
	<p>07.07.2007, um 10.00 Uhr:</p>
	<h2>2. Auflage des antifaschistischen Fussballturnieres in Bad Freienwalde. </h2>
	<p>Der Schwerpunkt wird in der Aufklärung über regionale Nazistrukturen liegen.<br />
Da Bad Freienwalde, durch die Lage im Osten Brandenburgs, ständig ins Visier von organisierten Neonazis gerät, ist es hier dringend notwendig Gegenaktivitäten zu entwickeln. Da diese in den letzten Jahren selten oder gar nicht durchgesetzt wurden, sollen nun durch ein kontinuierliches Antifa- Fussballturnier, sportliche Aktivität und politische Theorie miteinander verbunden werden. Bei cooler Musik, Verpflegung, einem großen Platz und viel Sonne richtig gegen Nationalismus und Antisemitismus austoben. Um wird gebeten und falls jemand einen Infostand aufbauen möchte, gibt es dafür noch genügend Platz. </p>
	<h2>Samstag 23. Juni 2007, 15:00 Uhr: Demonstration gegen Abschiebegefängnis Ingelheim</h2>
	<p>Das Bündnis gegen das Abschiebegefängnis Ingelheim ruft auf: Schließung des Gefängnisses: Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge; 23. Juni 2007, ab 15 Uhr, Bahnhof Ingelheim. Der Demonstrationszug zieht vom Bahnhof durch die Ingelheimer Innenstadt zum Abschiebegefängnis. „Das Abschiebegefängnis Ingelheim mit seinen fünf Meter hohen Betonmauern steht dafür, dass in Deutschland nach wie vor Flüchtlinge bekämpft werden und nicht die Fluchtursachen. Deshalb setzen wir uns für eine Schließung ein.&#8221;. So begründet Roland Röder, Geschäftsführer der „Aktion 3.Welt Saar&#8221;, den Aufruf zur Demonstration.</p>
	<p>„Das Abschiebegefängnis Ingelheim ist für mich Ausdruck davon, dass trotz offizieller Bekundungen Integration nicht erwünscht ist. Statt Ausgrenzung setzen wir uns für ein Bleiberecht und die Partizipation von Flüchtlingen ein&#8221;, so Röder. Letztlich ist dieses Gefängnis ein Baustein in der Mauer um Europa, die sich gegen Flüchtlinge richtet. Seit Inkrafttreten des Schengener Vertragswerkes 1993 sind an den europäischen Außengrenzen weit über 5.000 Flüchtlinge ums Leben gekommen. Deshalb findet im Rahmen der Proteste gegen das G8 Treffen am Montag, 4. Juni, ein Aktionstag zu Flucht und Migration statt. <a href="http://www.abschiebeknast-ingelheim.de">Weitere Informationen</a> </p>
	<h2>18. Juni 2007 Grenzen Europas &#8211; Grenzen des Flüchtlingsschutzes</h2>
	<p>7. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz in der Französischen Friedrichstadtkirche (Französischer Dom) auf dem Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte</p>
	<p>Auf dem Symposium soll die Flüchtlingspolitik im Hinblick auf die Krise an den EU-Grenzen analysiert werden. Es soll geprüft werden, inwieweit bestehende Konzepte der Flüchtlingspolitik an den Außengrenzen der EU und jenseits dieser Grenzen die Verpflichtungen des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes berücksichtigen, und welche alternativen Konzepte existieren.<br />
Detaillierte Informationen zum Inhalt und zur Organisation der Tagung finden Sie <a href="http://www.eaberlin.de/anmeldeformular.php?id=246">hier</a></p>
	<h2>Do 14. Juni, 16.30 Uhr: (Tag X) Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium</h2>
	<p>Alt Moabit 101, U-Bahn Turmstrasse anlässlich der für diesen Tag gegen Mittag vorgesehenen endgültigen Beschlussfassung (2. und 3. Lesung) im Deutschen Bundestag über die Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes.<br />
Voraussichtlich am 6. Juli 07 soll dann auch der Bundesrat die geplanten Gesetzesverschärfungen bestätigen.</p>
	<p>Dienstag, 12.6.2007, 14:00 bis 16:00 Uhr, Stiftung Nord-Süd-Brücken „Unser Land, unser Erbe, unser Recht&#8221;</p>
	<h2>Die ländliche Bevölkerung und die ungelöste Landfrage in Südafrika</h2>
	<p>mit: zwei VertreterInnen der südafrikanischen NGO TCOE<br />
Susanne Laudahn (SODI-Projektmanagerin Afrika)<br />
In vielen Ländern des Südlichen Afrikas ist die ungelöste Landrechtsfrage eines der dringendsten Probleme. Ihre Adressierung und Lösung ist darüber hinaus eine Grundvoraussetzung für Entwicklung. Landnutzung und Landbesitz waren im Südlichen Afrika lange Zeit kolonial und rassistisch strukturiert. In Südafrika befanden sich 1994 &#8211; zum Ende der Apartheid &#8211; 86 Prozent des Farmlandes im Besitz von 60.000 weißen Farmern. Eines der ersten Gesetze der demokratisch gewählten Regierung unter Nelson Mandela war ein umfangreiches Landgesetz, das u.a. vorsah, 30 Prozent des Farmlandes innerhalb von fünf Jahren an schwarze Haushalte zu verteilen.<br />
Wir freuen uns auf Eure/Ihre Teilnahme und bitten &#8211; zwecks besserer Planung &#8211; um Anmeldung bis zum 5. Juni 2007 unter Tel: 030-42 85 13 85, oder info@nord-sued-bruecken.de </p>
	<h2>Montag, den 11. Juni 2007, 10:00 bis 16:00 Uhr Seminar &#8220;Die Dublin II- Verordnung im Alltag der Flüchtlingsberatung&#8221;</h2>
	<p>findet statt voraussichtlich in Jena sonst in Erfurt (nähere Infos bei Sylvia Hörner, Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Tel: 0361-2172723, beratung.equal[at]fluechtlingsrat-thr.de)</p>
	<p>Hauptinhalte des Seminars:</p>
	<ul>
		<li>die Dublin II Verordnung und ihr Platz im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Asylrechts</li>
		<li>welcher Staat ist zuständig?, welche Möglichkeiten gibt es, von der Zuständigkeit abzuweichen,</li>
		<li>Auswirkungen auf das Asylverfahren in Deutschland, Fallbeispiele</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>geplante Verschärfungen des ZuwG 
	<p>Referent: Ekkehard Hollmann vom Informationsverbund Asyl</p>
	<p>Im Teilnahmebeitrag von 20 € für Beschäftigte und 10 € für Arbeitssuchende, StudentInnen etc. ist das Arbeitsmaterial und ein Mittagsimbiss enthalten.</p>
	<h2>08.06.07, 09.30-14:00 Uhr: Fachtagung: Die Änderung des Zuwanderungsgesetzes und ihre Bedeutung für beeinträchtigte Flüchtlinge</h2>
	<p>Im Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste im bzfo Gesundheitszentrum Moabit, Turmstraße 21, 10559 Berlin, Haus S, Raum 111 U-Turmstraße, S-Bellevue (10 Minuten Fußweg)<br />
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich  bis spätestens 06.06.2007 per Fax: 30614371 oder per mail: a.luetzel[at]bzfo.de zurück.<br />
bzfo-zfm, Projekt &#8220;Psychosoziale Gesundheitsarbeit für Flüchtlinge&#8221;</p>
	<h2>3., 4., 5. Juni 2007: Antirassistischer Aktions- und Veranstaltungskalender</h2>
	<p>Sonntag, 3. Juni: Transnationales Netzwerktreffen zu Flucht &#38; Migration</p>
	<p>Ort und Zeit: 14 &#8211; 21 Uhr Ehm-Welk-Schule, Knut-Rasmussen-Str. 8; Rostock<br />
Das Netzwerktreffen soll vor allem Raum bieten für &#8220;horizontale Debatten&#8221; (mit nur kurzen Inputs) in einer möglichst transnationalen Zusammensetzung. Ziel dabei ist, über einen Informationsaustausch hinaus transnationale Kampagnen und konkrete Interventionen zu entwickeln, z.B. gegen bestimmte Rückführungsprogramme oder auch für die Rechte von WanderarbeiterInnen. Das Treffen steht für uns in der Kontinuität von migrationsbezogenen Versammlungen der letzten zwei Jahre, die im Rahmen der Europäischen und Weltsozialforen stattgefunden haben.</p>
	<p>Montag 4. Juni: Aktionstag Flucht &#38; Migration<br />
Dezentrale Aktionen im gesamten Stadtgebiet:<br />
Demonstration für globale Bewegungsfreiheit und gleiche Rechte<br />
Mittwoch, 6. Juni: Mittelpodium auf dem Alternativgipfel:<br />
&#8220;We are here, because you are there &#8230;&#8221; Zu den strukturellen Hintergründen von Flucht und Migration<br />
Das Podium beginnt um 17.oo als Hearing und wird anschließend als Workshop von 20 bis 22 Uhr fortgesetzt.<br />
<a href="http://www.g8-migration.net.tf">Mehr Infos</a> oder <a href="http://www.nolager.de">hier</a> </p>
	<h2>24. Mai, 16:30 Uhr; 01. Juni, 16:30 Uhr und 14. Juni, 16:30 Uhr</h2>
	<p>Zur Anhörung von Sachverständigen durch den Bundestag zum Änderung des Zuwanderungsgesetzes: 24. Mai, 16:30 Uhr: Kundgebung vor der SPD-Zentrale in der Wilhelmstraße, danach Demonstration von der SPD- zur CDU-Zentrale.<br />
Zum Abschluss der Innenministerkonferenz: 01. Juni, 16:30 Uhr: Kundgebung am Alex und Demonstration zum Brandenburger Tor<br />
Zur Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes: 14. Juni, 16:30 Uhr: Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium Alt-Moabit 101 &#8211; danach Demo zum Bundestag<br />
Aktionstage in Berlin gegen die Verschärfungen im Zuwanderungsgesetz &#8211; für ein Zuwanderungsrecht ohne Rassismus &#8211; Bleiberecht für alle &#8211; gleiche Rechte für alle<br />
Wir leben in einem Deutschland, in einem Europa, wo ein rassistisch strukturiertes, globales Ausbeutungsgefälle geschaffen wurden, durch Auslagerung von Arbeitsprozessen in so genannte Billiglohnländer, durch Freihandelszonen, durch Schuldenpolitik u.v.m. Das ganze wird gesichert durch eine (militärische) Migrationskontrolle, durch erpresserische Rückübernahmeabkommen, vorgelagerte Flüchtlingscamps an den europäischen Außengrenzen etc.<br />
Es sind die G8 &#8211; Staaten, die zusammen mit internationalen Konzernen und internationalen Organisationen wie WHO, IWF und Weltbank diese globalen Ungerechtigkeiten weiterentwickeln.<br />
Die Schaffung von Zonen völliger Armut und extremen Reichtums für Wenige ist die Ursache dafür, dass Menschen gezwungen sind, ihr Land zu verlassen.<br />
Deshalb stehen die Berliner Aktionstage am 24. Mai und am 1. Juni auch im Zeichen der Mobilisierung gegen den G8 ­ Gipfel in Heiligendamm.</p>

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		<title>Termine 2007</title>
		<link>http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/veranstaltungen/termine-2007-2</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jun 2007 19:52:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ 18. Juni 2007 Grenzen Europas &#8211; Grenzen des Flüchtlingsschutzes 7. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz in der Französischen Friedrichstadtkirche (Französischer Dom) auf dem Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte <p>Auf dem Symposium soll die Flüchtlingspolitik im Hinblick auf die Krise an den EU-Grenzen analysiert werden. Es soll geprüft werden, inwieweit bestehende Konzepte der Flüchtlingspolitik an den Außengrenzen der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h2>18. Juni 2007 Grenzen Europas &#8211; Grenzen des Flüchtlingsschutzes</h2>
	<h2>7. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz in der Französischen Friedrichstadtkirche (Französischer Dom) auf dem Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte</h2>
	<p>Auf dem Symposium soll die Flüchtlingspolitik im Hinblick auf die Krise an den EU-Grenzen analysiert werden. Es soll geprüft werden, inwieweit bestehende Konzepte der Flüchtlingspolitik an den Außengrenzen der EU und jenseits dieser Grenzen die Verpflichtungen des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes berücksichtigen, und welche alternativen Konzepte existieren.<br />
<a href="http://www.eaberlin.de/anmeldeformular.php?id=246">Detaillierte Informationen zum Inhalt und zur Organisation der Tagung</a></p>
	<h2>Do 14. Juni, 16.30 Uhr: (Tag X) Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium</h2>
	<p>Alt Moabit 101, U-Bahn Turmstrasse anlässlich der für diesen Tag gegen Mittag vorgesehenen endgültigen Beschlussfassung (2. und 3. Lesung) im Deutschen Bundestag über die Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes.<br />
Voraussichtlich am 6. Juli 07 soll dann auch der Bundesrat die geplanten Gesetzesverschärfungen bestätigen.</p>
	<h2>Dienstag, 12.6.2007, 14:00 bis 16:00 Uhr, Stiftung Nord-Süd-Brücken </h2>
	<h2>„Unser Land, unser Erbe, unser Recht&#8221;</h2>
	<h2>Die ländliche Bevölkerung und die ungelöste Landfrage in Südafrika</h2>
	<p>mit: zwei VertreterInnen der südafrikanischen NGO TCOE<br />
Susanne Laudahn (SODI-Projektmanagerin Afrika)<br />
In vielen Ländern des Südlichen Afrikas ist die ungelöste Landrechtsfrage eines der dringendsten Probleme. Ihre Adressierung und Lösung ist darüber hinaus eine Grundvoraussetzung für Entwicklung. Landnutzung und Landbesitz waren im Südlichen Afrika lange Zeit kolonial und rassistisch strukturiert. In Südafrika befanden sich 1994 &#8211; zum Ende der Apartheid &#8211; 86 Prozent des Farmlandes im Besitz von 60.000 weißen Farmern. Eines der ersten Gesetze der demokratisch gewählten Regierung unter Nelson Mandela war ein umfangreiches Landgesetz, das u.a. vorsah, 30 Prozent des Farmlandes innerhalb von fünf Jahren an schwarze Haushalte zu verteilen.<br />
Wir freuen uns auf Eure/Ihre Teilnahme und bitten &#8211; zwecks besserer Planung &#8211; um Anmeldung bis zum 5. Juni 2007 unter Tel: 030-42 85 13 85, oder info[at]nord-sued-bruecken.de </p>
	<h2>Montag, den 11. Juni 2007, 10:00 bis 16:00 Uhr </h2>
	<h2>Seminar &#8220;Die Dublin II- Verordnung im Alltag der Flüchtlingsberatung&#8221;</h2>
	<p>findet statt voraussichtlich in Jena sonst in Erfurt (nähere Infos bei Sylvia Hörner, Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Tel: 0361-2172723, beratung.equal[at]fluechtlingsrat-thr.de)</p>
	<p>Hauptinhalte des Seminars:</p>
	<ul>
		<li>die Dublin II Verordnung und ihr Platz im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Asylrechts</li>
		<li>welcher Staat ist zuständig?, welche Möglichkeiten gibt es, von der Zuständigkeit abzuweichen,</li>
		<li>Auswirkungen auf das Asylverfahren in Deutschland, Fallbeispiele</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>geplante Verschärfungen des ZuwG 
	<p>Referent: Ekkehard Hollmann vom Informationsverbund Asyl</p>
	<p>Im Teilnahmebeitrag von 20 € für Beschäftigte und 10 € für Arbeitssuchende, StudentInnen etc. ist das Arbeitsmaterial und ein Mittagsimbiss enthalten.</p>
	<h2>08.06.07, 09.30-14:00 Uhr: </h2>
	<h2>Fachtagung: Die Änderung des Zuwanderungsgesetzes und ihre Bedeutung für beeinträchtigte Flüchtlinge</h2>
	<p>Im Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste im bzfo Gesundheitszentrum Moabit, Turmstraße 21, 10559 Berlin, Haus S, Raum 111 U-Turmstraße, S-Bellevue (10 Minuten Fußweg)<br />
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich mit dem beigefügten Anmeldeformular bis spätestens 06.06.2007 per Fax: 30614371 oder per mail: a.luetzel[at]bzfo.de zurück.<br />
bzfo-zfm, Projekt &#8220;Psychosoziale Gesundheitsarbeit für Flüchtlinge&#8221;</p>
	<h2>Di 05. Juni, 11 &#8211; 14 Uhr: </h2>
	<h2>Dritter Teil der öffentlichen ExpertInnenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu den Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes</h2>
	<p>(sog. &#8220;EU-Richtlinienumsetzungsgesetz&#8221;), u.a. zu den Punkten Bleiberecht und Flüchtlingsschutz.<br />
Ort: Paul Löbe Haus, Konrad Adenauer Str. 1 (gegenüber vom Kanzleramt), Raum 4900.<br />
Die genaue Tagesordnung wird hier veröffentlicht: http://bundestag.de/ausschuesse/a04/index.html<br />
Zuhörer der Anhörung zum EU-Richtlinienumsetzungsgesetz müssen sich vorher mit Angabe des Namens und Geburtsdatums beim Sekretariat des Innenausschusses des Dt. Bundestages telefonisch, per Fax oder mail anmelden,<br />
Tel. 030-227-32858, Fax &#8211; 36994, innenausschuss[at]bundestag.de Ausweis mitbringen, Zugangskontrollen finden nach den auch an Flughäfen üblichen Standards statt.<br />
Voraussichtlich am 13.06. wird der Innenausschuss dann in nichtöffentlicher Sitzung ggf. noch vorzunehmende Änderungen des Gesetzentwurfs beschließen. </p>
	<h2>3., 4., 5. Juni 2007: </h2>
	<p>Antirassistischer Aktions- und Veranstaltungskalender</p>
	<p>Sonntag, 3. Juni: Transnationales Netzwerktreffen zu Flucht &#38; Migration<br />
Ort und Zeit: 14 &#8211; 21 Uhr Ehm-Welk-Schule, Knut-Rasmussen-Str. 8; Rostock<br />
Das Netzwerktreffen soll vor allem Raum bieten für &#8220;horizontale Debatten&#8221; (mit nur kurzen Inputs) in einer möglichst transnationalen Zusammensetzung. Ziel dabei ist, über einen Informationsaustausch hinaus transnationale Kampagnen und konkrete Interventionen zu entwickeln, z.B. gegen bestimmte Rückführungsprogramme oder auch für die Rechte von WanderarbeiterInnen. Das Treffen steht für uns in der Kontinuität von migrationsbezogenen Versammlungen der letzten zwei Jahre, die im Rahmen der Europäischen und Weltsozialforen stattgefunden haben.<br />
Montag 4. Juni: Aktionstag Flucht &#38; Migration<br />
Dezentrale Aktionen im gesamten Stadtgebiet:<br />
Demonstration für globale Bewegungsfreiheit und gleiche Rechte<br />
Mittwoch, 6. Juni: Mittelpodium auf dem Alternativgipfel:<br />
&#8220;We are here, because you are there &#8230;&#8221; Zu den strukturellen Hintergründen von Flucht und Migration<br />
Das Podium beginnt um 17.oo als Hearing und wird anschließend als Workshop von 20 bis 22 Uhr fortgesetzt.<br />
Mehr Infos unter: www.g8-migration.net.tf oder www.nolager.de </p>
	<p>31. Mai 2007 SOS &#8211; Flüchtlinge in Not. Das Sterben an den Grenzen stoppen!<br />
Workshop in der Kirche Zum Heiligen Kreuz (Zossener Str. 65, Berlin) Beginn 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr<br />
Veranstaltende: BAG Asyl in der Kirche, EKBO, Ev. Gemeinde Heiligkreuz-Passion, Kirchenamt der EKD</p>
	<p>Vormittag:</p>
		<li>Podium: Das Drama im Mittelmeer (Moderation: Fanny Dethloff)</li>
		<li>Die Fluchtwege (Elias Bierdel, Journalist, vormals Komitee Cap Anamur)</li>
		<li>Die europäische Abgrenzungspolitik und Frontex: Welche Alternativen zur militärischen Grenzsicherung gibt es? (Karl Kopp, Europareferent PRO ASYL)</li>
		<li>Handelsbeschränkungen und die Rolle des WTO: Was ist aus entwicklungspolitischer Sicht geboten? (Dr. Rudolph Buntzel, EED)</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>Welche Stimmen haben die Opfer? Teil I (Marily Stroux, Griechenland)
	<p>Nachmittag:</p>
	<p>Kurze Inputs im Plenum:</p>
		<li>Die Rechtslage: Völkerrecht und Seerecht (Dr. Ruth Weinzierl, Deutsches Institut für Menschenrechte)</li>
		<li>Welche Stimmen haben die Opfer? Teil II (Flüchtlingsdienst der Föderation Ev. Kirchen in Italien, angefragt)</li>
		<li>Strategien nach innen und außen: Zusammenhänge zwischen Lagerpolitik, Rückführungspraxis und Abschottung der Grenzen (Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein)</li>
		<li>Perspektiven einer menschenrechtskonformen Asyl- und Migrationspolitik: Forderungen anlässlich der EU-Ratspräsidentschaft (Dr. Julia Duchrow, amnesty international)</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>Klima und Flucht: Konzepte der Klimagerechtigkeit (Greenpeace, angefragt) 
	<h2>30. Mai 2007 zur Großdemonstration gegen das Gilpfeltreffen der G8- AußenministerInnen</h2>
	<p>Start: 16:00 Uhr, Hauptbahnhof.<br />
AußenministerInnen treffen. Gegen G-8, Krieg, Ausbeutung und Kapitalismus.<br />
Wenn sich am 30. Mai 2007 die G8-AußenministerInnen auf ihrem Weg nach Heiligendamm kurz in Potsdam treffen, werden sie in der Presse das Bild vermitteln, als sorgten sie sich um die Menschheit. Doch wie jeder Staat sorgen sie sich nur darum, wie sie die Einfluss der Länder, die sie repräsentieren, zugunsten der heimischen Wirtschaft stärken und weiter ausbauen können. Die G8 sind der Versuch durch Koordination der eigenen Interessen ihre globale Vormachtsstellung zu festigen und auszubauen. Die Auswirkungen bekommen wir auf dem gesamten Globus zu spüren.</p>
	<p>Auch in Deutschland werden jährlich Tausende Flüchtlinge in Folter, Hunger und Tod geschickt oder in Abschiebeknäste gesperrt. Spätestens seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts, ist auch die Haltung der deutschen Politik gegenüber den Menschenrechten klar: Sie gelten nur für einen vergleichsweise kleinen Teil von Menschen. Alle anderen außerhalb dieser exklusiven Gesellschaft müssen für unseren Luxus hungern &#8211; oder sterben.</p>
	<p>Es macht deshalb Sinn, den G8-Treffen der AußenministerInnen unseren Widerstand entgegen zu setzen! Auch wenn wir wissen, das dieser im Moment nur symbolisch sein kann. </p>
	<h2>26. Mai 2007 Seminar über die neue Bleiberechtsregelung (Aufenthaltsgesetz)</h2>
	<p>Im Asylbewerberheim, Lerchensteig, Postdam<br />
New law to grant residence to tolerated foreigners/ Nouvelle loi sur les conditions de séjours des étrangères et étrangers dont la présence est «tolérée» sur le territoire</p>
		<li>Wie verstehen wie das neue Gesetz</li>
		<li>was passiert in der Praxis</li>
		<li>Kurzpräsentationen und Moderation</li>
		<li>Vorstellung und Auswirkung des neuen Gesetzes</li>
		<li>Die Kampagne über das neue Gesetz</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>Erfüllte und nicht erfüllte Erwartungen VertreterInnen verschiedener Organisationen 
	<h2>24. Mai, 16:30 Uhr; 01. Juni, 16:30 Uhr und 14. Juni, 16:30 Uhr</h2>
	<p>Zur Anhörung von Sachverständigen durch den Bundestag zum Änderung des Zuwanderungsgesetzes: 24. Mai, 16:30 Uhr: Kundgebung vor der SPD-Zentrale in der Wilhelmstraße, danach Demonstration von der SPD- zur CDU-Zentrale.</p>
	<p>Zum Abschluss der Innenministerkonferenz: 01. Juni, 16:30 Uhr: Kundgebung am Alex und Demonstration zum Brandenburger Tor</p>
	<p>Zur Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes: 14. Juni, 16:30 Uhr: Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium Alt-Moabit 101 &#8211; danach Demo zum Bundestag</p>
	<p>Aktionstage in Berlin gegen die Verschärfungen im Zuwanderungsgesetz &#8211; für ein Zuwanderungsrecht ohne Rassismus &#8211; Bleiberecht für alle &#8211; gleiche Rechte für alle <br />
Wir leben in einem Deutschland, in einem Europa, wo ein rassistisch strukturiertes, globales Ausbeutungsgefälle geschaffen wurden, durch Auslagerung von Arbeitsprozessen in so genannte Billiglohnländer, durch Freihandelszonen, durch Schuldenpolitik u.v.m. Das ganze wird gesichert durch eine (militärische) Migrationskontrolle, durch erpresserische Rückübernahmeabkommen, vorgelagerte Flüchtlingscamps an den europäischen Außengrenzen etc.<br />
Es sind die G8 &#8211; Staaten, die zusammen mit internationalen Konzernen und internationalen Organisationen wie WHO, IWF und Weltbank diese globalen Ungerechtigkeiten weiterentwickeln.<br />
Die Schaffung von Zonen völliger Armut und extremen Reichtums für Wenige ist die Ursache dafür, dass Menschen gezwungen sind, ihr Land zu verlassen.<br />
Deshalb stehen die Berliner Aktionstage am 24. Mai und am 1. Juni auch im Zeichen der Mobilisierung gegen den G8 ­ Gipfel in Heiligendamm.</p>
	<h2>19. Mai bis 4. Juni: Anti-G8-Karawane von Neuburg nach Rostock:  &#8220;Wir sind hier weil ihr unsere Länder zerstört&#8221;</h2>
	<p><a href="http://thecaravan.org">mehr Infos</a></p>
	<p><a href="http://www.carava.net">Aufruf zum Download</a> in deutsch, englisch, kurdisch/Sorani und bald auch arabisch: <br />
Tourstart in Neuburg, Aktionscamp auf der Brandlwiese, 19.-21.Mai</p>
	<p>Vom 19. Mai 2007 bis zum 4. Juni 2007 zieht die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen von Bayern über Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin bis nach Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Dort treffen sich im Ostseebad Heiligendamm vom 05. bis 07. Juni 2007 die Repräsentanten der reichs­ten und mächtigsten Staaten der Welt, der sogenannten G8. Die Karawane will den Zusammenhang zwischen der Zerstörung der Herkunftsländer der Flüchtlinge durch rücksichtslose Ausbeutung und Krieg durch die Politik der G8-Staaten und den weltweiten Flucht- und Migrationsbewegungen sichtbar machen. </p>

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		<title>Termine Mai/Juni 2006</title>
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		<pubDate>Wed, 17 May 2006 20:29:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bleiberecht]]></category>
		<category><![CDATA[F.I.B.]]></category>
		<category><![CDATA[Qualifizierungen]]></category>
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		<description><![CDATA[ <p>Dienstag, den 23.05.06 </p> PRESSE EINLADUNG <p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p> <p>Wir möchten sie ganz herzlich zu unserer Pressekonferenz einladen, die am 02 Juni 2006 um 10.00 Uhr in der FHS Potsdam (Friedrich Ebert Strasse 4, 14467 Potsdam) stattfindet.</p> <p>Sie ist der offizielle Auftakt zu unserer &#8220;Konferenz gegen Rassismus&#8221;. Angesichts der gehäuften Anzahl rassistisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Dienstag, den 23.05.06 </p>
	<h2>PRESSE EINLADUNG</h2>
	<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
	<p>Wir möchten sie ganz herzlich zu unserer Pressekonferenz einladen, die am 02 Juni 2006 um 10.00 Uhr in der FHS Potsdam (Friedrich Ebert Strasse 4, 14467 Potsdam) stattfindet.</p>
	<p>Sie ist der offizielle Auftakt zu unserer &#8220;Konferenz gegen Rassismus&#8221;. Angesichts der gehäuften Anzahl rassistisch motivierter Übergriffe vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland, halten wir es für wichtig, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu thematisieren, die der Nährboden für rassistische Gewalt sind. Gemeinsam mit den Teilnehmern der Konferenz möchten wir Perspektiven gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entwickeln.</p>
	<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
	<p>Die FIB</p>
	<p>Für Rückfragen stehen wir unter 0177-7201629 gern zu Verfügung.</p>
	<p>Ankündigungstext und Programm der Pressekonferenz in deutsch/englisch/französisch finden Sie <a href="http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/?p=1449">hier</a></p>
	<p>23.5.2006  Refugium stellt seine aktuellen Projekte vor! Entstanden im Feb. 2005 nach der Schleißung des Paul-Gerhard-Heims in Berlin-Wedding hat sich Refugium zu einer Anlaufstelle für Flüchtlinge entwickelt. Anmeldung unter: 030 – 450 26 150. </p>
	<h2>24.05.06, 20.00 Uhr Mehringhof/ Veranstaltungsraum: Die Situation von Flüchtlingen in Polen. </h2>
	<p>Bericht von und Diskussion mit Simon Mol, Vertreter der &#8220;Association of Asylum Seekers and Refugees in Poland&#8221; aus Warschau. Die neuen EU &#8211; Beitrittsländer vollziehen einen rapiden Wandel vom Transit- zum Zielland für Flüchtlinge. Die Folgen, wie bspw. Die Militarisierung der Ostgrenzen, Einhergehend mit der Errichtung neuer Knäste und Lager,  der Anstieg der Flüchtlingszahlen, die zunehmenden Rückschiebungen von Flüchtlingen aus den reichen EU-Kernländern aufgrund des  Dublin II Abkommens, etc. sind hier nur sehr abstrakt bekannt. Simon Mol wird sowohl über die katastrophalen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Polen berichten, als auch über die Erfahrungen der Selbstorganisation von Flüchtlingen. Referent: Simon Mol/ Kamerun, lebt seit mehreren Jahren als anerkannter Flüchtling in Polen, ist Journalist und Schriftsteller und einer der Mitbegründer der &#8220;Association of Asylum Seekers and Refugees in Poland&#8221;. Veranstalter: Ari Polen AG und Mehringhof e.V. </p>
	<h2>25.-28.5.06 BUKO Kongress re.control, TU Berlin: u.a. Forum Migration-Kolonialismus, u.a. mit Gaston Ebua (The VOICE), Do 25.5.06, 19:30 Uhr </h2>
	<p>31.5.-2.6.06 Fachtagung „Netzwerken – gewusst wie“, Veranstalter: Gesicht zeigen!, Kosten 20 €, Veranstaltungsort: Berlin. Infos unter: 030-280 44 785, fachtagung[at]gesichtzeigen.de</p>
	<h2>8.6.2006 in Mahlow Brandenburg meiden !? zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Noel Martin.</h2>
	<p>Für Rücksprachen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.</p>
	<p>Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit</p>
	<p>Steinstr. 104 &#8211; 106, 14480 Potsdam</p>
	<p>Tel.: (0331) 866 3572 Fax: (0331) 866 3574</p>
	<p>udo.hoffmann[at]mbjs.brandenburg.de <a href="http://www.aktionsbuendnis.brandenburg.de">www.aktionsbuendnis.brandenburg.de</a></p>
	<p>Der Flyer zur Veranstaltung als PDF-Download: Vorderseite / Rückseite</p>
	<h2>15. bis 16. Juni 2006 ”Das Zuwanderungsgesetz – ausländer- und asylrechtliche Konsequenzen für die Flüchtlingssozialarbeit”</h2>
	<ul>
		<li>Ronald Reimann (Rechtsanwalt); </li>
	</ul>
	<ul>
		<li>Stefan Keßler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst). 
	<p>Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin, Brandenburgische Strasse 80, 10713 Berlin (U-Bahn Linie 7 bis ”Blissestrasse” oder Linie 3 bis ”Fehrbelliner Platz”) </p>
	<p>Beginn am 15.06. um 11.00 Uhr, Ende 17.00 Uhr, am 16.06. Beginn um 10.00 Uhr, Ende ca.16.00 Uhr. Unterlagen: Mitzubringen sind das Aufenthaltsgesetz / Zuwanderungsgesetz, BGBl v 05.08.04, download mailto:buero[at]fluechtlingsrat-berlin.de à &#8220;Gesetzgebung&#8221; oder: Deutsches Ausländerrecht, beck-dtv 5537, 19. Auflage, Stand 1.1.2005. Literatur: Classen, G./ Heinhold, H, <a href="http://www.asyl.net/">Das Zuwanderungsgesetz &#8211; Hinweise für die Flüchtlingssozialarbeit</a> , </p>
	<p>Anmeldungen bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Berlin, Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin, Tel.: 030/ 24344 &#8211; 5762, Fax: &#8211; 5763, E-mail:buero[at]fluechtlingsrat-berlin.de Für  auswärtige Teilnehmer kann eine Unterkunft vermittelt werden (keine Kostenübernahme). Teilnehmerbeitrag: Es wird kein Teilnehmerbeitrag erhoben. Es wird keine Anmeldebestätigung versandt. Im Falle des Überschreitens der maximalen Teilnehmerzahl (30) wird über eine Absage umgehend informiert.Für das Seminar wurde die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt.</p>
	<p>Aufruf zur Kundgebung Rote Karte für die Abschiebe-Politik Deutschlands!</p>
	<p>Für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge. Für die vollständige Anerkennung der UN-Kinderrechte.</p>
	<h2>Hier geblieben ! Ein Recht auf Bleiberecht.</h2>
	<p>Am 19. Juni 2006 um 9.00 Uhr Vor der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt</p>
	<p>(Berlin-Mitte, U-Bhf. Stadtmitte (U2), Französische Strasse (U6), Bus 147, 257 (Gendarmenmarkt), S-Bhf. Friedrichstrasse (15 Min. Fußweg oder U6)</p>
	<p>Mit einer Kundgebung, Musik und weiteren Aktionen möchte das Aktionsbündnis &#8220;Hier geblieben!&#8221; sowie &#8220;Jugendliche ohne Grenzen&#8221; (JOG) gemeinsam mit der Deutsch-Kaukasischen Gesellschaft (DKG) aus Anlass des Internationalen Tages des Flüchtlings am 20. Juni auf die Notwendigkeit einer großzügigen Bleiberechtsregelung hinweisen.</p>
	<p>Dafür werden wir Luftballons als Signal für ein Bleiberecht und einen sofortigen Abschiebestopp für die potentiell Betroffenen aufsteigen lassen.</p>
	<p>Wir unterstützen die von PRO ASYL gestartete Kampagne: &#8220;Deutschland wird Abschiebeweltmeister!&#8221; (<a href="http://www.proasyl.de">www.proasyl.de</a> )</p>
	<p>Das am 19. Juni 2006 stattfindende 6. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz, an dem auch der Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble teilnehmen wird, beschäftigt sich mit den &#8220;Chancen, Risiken und Perspektiven der gemeinsamen europäischen Asylpolitik&#8221;. Die aktuellen Berichte von den Grenzen an der &#8220;Festung Europa&#8221; verdeutlichen, dass Flüchtlinge nur unter Einsatz ihres Lebens Schutz in den Staaten der EU finden können.</p>
	<p>Diese sind bestrebt, mit einer Militarisierung der Flüchtlingspolitik die Abschottung Europas zu perfektionieren.Gleichzeitig werden Menschen abgeschoben, die z.T. bereits seit Jahren nur unter den Bedingungen der Ausgrenzung mit einer Duldung in Deutschland leben mussten.</p>
	<p>&#8220;Die Welt zu Gast bei Freunden&#8221; heißt das Motto der Fußball-WM 2006 in Deutschland. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Angst vor Abschiebungen prägt das Leben von Flüchtlingen. Familien werden auseinandergerissen und minderjährige Flüchtlinge allein in eine ungewisse Zukunft abgeschoben. Vertreter/innen der Presse sind herzlich eingeladen, der Kundgebung beizuwohnen.</p>
	<p>Wir zeigen der Abschiebe-Politik Deutschlands die Rote Karte.</p>
	<p>Fair play auch in der Flüchtlingspolitik! Für das Aktionsprogramm &#8221; Hier geblieben!&#8221;:</p>
	<p>Flüchtlingsrat Berlin e.V., Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin<br />
Tel.: 030/ 24344-5762, Fax: -5763, Email: buero[at]fluechtlingsrat-berlin.de<br />
<a href="http://www.hier.geblieben.net">www.hier.geblieben.net</a><br />
<a href="http://www.fluechtlingsrat-berlin.de">www.fluechtlingsrat-berlin.de</a><br />
<a href="http://www.d-k-g.de" title="DKG">Deutsch-Kaukasische Gesellschaft</a></p>
	<h2>19.6.2006  6. Symposium zum Flüchtlingsschutz in Berlin – Ausschreibung pdf-Datei siehe Anhang</h2>
	<p>Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, Interessenten und<br />
Medienpartner,</p>
	<p>wir möchten Sie herzlich einladen zu einem Vortragsabend über &#8220;Das Ende der Verstümmelung von Mädchen in Afrika&#8221;, den wir am Mittwoch, dem 21. Juni um 19.30 Uhr in Kooperation mit den Potsdamer Eine-Welt-Läden im al globe veranstalten.</p>
	<p>Lisa Bauch und Heiko Pfeiffer berichten über erste größere Erfolge im Kampf gegen die Beschneidung von Mädchen im Senegal. Dort brachen 1998 Frauen aus 13 Dörfern mit einer uralten Tradition und erklärten mutig, dass ihre Töchter in Zukunft nicht mehr beschnitten werden sollen. Sie brachten eine Lawine ins Rollen. Rund ein Drittel aller senegalesischen Gemeinden, die ihre Töchter beschnitten, haben sich ihrem Beispiel inzwischen angeschlossen.</p>
	<p>Die Vorreiter dieser Bewegung haben eins gemeinsam: Sie beteiligten sich am Bildungsprogramm der internationalen Nicht-Regierungsorganisation TOSTAN.<br />
Lisa Bauch und Heiko Pfeiffer haben ein halbes Jahr bei TOSTAN im Senegal gearbeitet. Sie sprachen mit zahlreichen TeilnehmerInnen des Programms und waren dabei, als ein weiteres Fest zur Abschaffung der Beschneidung gefeiert wurde. In ihrem Vortrag erklären sie das Erfolgsrezept von TOSTAN.</p>
	<p>Im Anschluss an den Vortrag und ein Gespräch gibt es Musik aus Afrika mit DJ Jambo vom Karibu-Afrikakultur Potsdam e.V. <br />
Eintritt: 2/1,50 EUR</p>
	<p>Für Rückfragen und Reservierungen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung</p>
	<p>Antje Horn-Conrad/ Claudia Frenzel<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
al globe &#8211; Brandenburgisches Haus der Kulturen<br />
Charlottenstraße 31<br />
14467 Potsdam<br />
Tel.: +49 331 200 88 12<br />
Fax: +49 331 200 88 13<br />
info[at]alglobe.de<br />
<a href="http://www.alglobe.de/">http://www.alglobe.de/</a></p>
	<h2>22.6.2006, 10 – 16:30 Uhr Seminar des Flüchtlingsrats Brandenburg: Was haben die EU-Richtlinien mit der täglichen Beratungsarbeit zu tun? </h2>
	<p>„Europarecht ist kompliziert, Brüssel ist weit weg und beides hat mit praktischer Flüchtlingsarbeit nichts zu tun“ &#8211;  das sind verbreitete Einstellungen. Aber richtig sind sie dennoch nicht. In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union eine Reihe von Regelungen getroffen, die auch das Flüchtlingsrecht in Deutschland betreffen. So verhindert die Dublin II-Verordnung oftmals, dass überhaupt ein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Die Qualifikationsrichtlinie stellt den deutschen Sonderweg beim Flüchtlingsbegriff – Stichworte: staatliche Verfolgung, religiöses Existenzminimum, ausgrenzende Verfolgung – in Frage. Das eröffnet für viele Flüchtlinge die Chance, durch einen Folgeantrag doch noch anerkannt zu werden. Aber auch außerhalb des Flüchtlingsbereichs spielt Europarecht eine zunehmende Rolle, etwa bei der Familienzusammenführung oder dem Aufenthaltsstatus bei langjährigem Aufenthalt.<br />
Dieses Seminar soll einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Regelungen des Europarechts und ihre Umsetzung in Deutschland geben.</p>
	<p>Dabei stehen die Fragen im Vordergrund, die für die praktische Flüchtlingsarbeit wichtig sind.</p>
	<p>Folgende Themen sollen behandelt werden:</p>
		<li>Übersicht über europäische Rechtsakte und ihre Auswirkung auf Deutschland</li>
		<li>die Qualifikationsrichtlinie: der neue Flüchtlingsbegriff</li>
		<li>die Dublin II-Verordnung: der Zugang zum Asylverfahren</li>
		<li>die Verfahrensrichtlinie: das Asylverfahren</li>
		<li>die Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen: Sozialleistungen während des Asylverfahrens</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>die Richtlinie zur Familienzusammenführung: der Schutz der Familieneinheit
	<p>Referent: Ekkehard Hollmann, Informationsverbund Asyl e.V., Berlin.<br />
Anmeldung: info[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de oder 0331-716 499</p>
	<p>Vom 29. Juli bis zum 5. August 2006 zieht die International Refugee Human Rights Tour durch Bayern. Unter dem Motto &#8220;Deutschland Lagerland&#8221; wird sie darauf aufmerksam machen, dass überall in Bayern Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen, dazu gezwungen durch Gesetze, Verordnungen und Ausländerbehörden. Gemeinsam werden Flüchtlinge und deutsche AktivistInnen lautstark fordern, dass eine wesentliche Verbesserung dieser Zustände einzutreten hat.</p>
	<p>Die Tour ist der bisherige Höhepunkt einer Kampagne, die sich seit 2002 gegen Abschiebelager, Essenspakete und Lagerzwang für Flüchtlinge eingesetzt hat. Wir haben uns für ein Bleiberecht für Flüchtlinge engagiert und haben das Ziel, jeglichen sozialen und juristischen Ausschluß von Flüchtlingen aus der deutschen Gesellschaft zu bekämpfen.</p>
	<p>Im Rahmen der Kampagne haben wir auch eine Internetseite erstellt. Sie soll nicht nur für die Tour mobilisieren, sondern vor allem auch eine Informationsquelle rund um das Lagersystem in Deutschland sein. Dokumentiert werden alle gesetzlichen und gesellschaftlichen Zustände, die Flüchtlinge in Deutschland zu Menschen zweiter Klasse machen. Die Seite wird auch über die Tour hinaus bestehen und ständig ergänzt werden.</p>
	<p>Wir laden euch ein, euch an der International Refugee Human Rights Tour zu beteiligen. Verbreitet unseren Aufruf weiter, meldet euch als UnterstützerInnen und kommt zu unseren Aktionen während der Tour. Ihr findet unseren Aufruf mit Unterstützungserklärung im Anhang.</p>
	<p>Weitere Informationen, den Aufruf und eine Online-Unterstützungserklärung findet ihr auf unserer <a href="http://www.deutschland-lagerland.de/">Internetseite</a></p>
	<p>International Refugee Human Rights Touremail: kontakt[at]deutschland-lagerland.de</p>

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		<item>
		<title>Termine März &#8211; April 2006</title>
		<link>http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/veranstaltungen/termine-marz-april-2006</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Apr 2006 21:56:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschiebungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit und Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Asylverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<description><![CDATA[ 28.4. &#8211; 30.4.06 6. Fachtagung gegen Abschiebungshaft in Paderborn. Vorschläge für Arbeitsgruppen und/oder Vorträge an: Frank Gockel, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., <p>0700 – 22 99 77 11, Gockel[at]gegenAbschiebehaft.de, gegenabschiebehaft</p> 15.5.2006 Der Flüchtlingsrat Brandenburg lädt ein zum Seminar <p>Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und MigrantInnen – Integration oder Ausgrenzung?</p> <p>Flüchtlinge, vor allem Geduldete, haben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h2>28.4. &#8211; 30.4.06 6. Fachtagung gegen Abschiebungshaft in Paderborn. Vorschläge für Arbeitsgruppen und/oder Vorträge an: Frank Gockel, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.,</h2>
	<p>0700 – 22 99 77 11, Gockel[at]gegenAbschiebehaft.de, <a href="http://www.gegenabschiebehaft.de/">gegenabschiebehaft</a></p>
	<h2>15.5.2006  Der Flüchtlingsrat Brandenburg lädt ein zum Seminar</h2>
	<p>Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und MigrantInnen – Integration oder Ausgrenzung?</p>
	<p>Flüchtlinge, vor allem Geduldete, haben große Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden bzw. die Erlaubnis für die Arbeits- oder auch Ausbildungsaufnahme zu erhalten. In vielen Fällen ist es aber gerade der Nachweis einer Beschäftigung, der sich aufenthaltsrechtlich positiv auswirken kann.</p>
	<p>Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden Fragen:</p>
	<p>Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Arbeitserlaubnis? Welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung habe ich und wann sind sie aussichtsreich?</p>
	<p>Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt von Jugendlichen (mit Duldung bzw. Aufenthaltstitel) liegen. Welche Möglichkeiten eines Arbeitsmarktzugangs gibt es für diese besonders benachteiligte Gruppe? Oder ist dieser Gruppe der Zugang zum Arbeitsmarkt faktisch versperrt aufgrund von Vorrangprüfung und Arbeitsmarktlage?</p>
	<p>Es wird  des weiteren gehen um:
 &#8211; unbeschränkter Zugang &#8211; nachrangiger Zugang &#8211; zustimmungsfreie Beschäftigung &#8211; Ausnahmen von der Vorrangprüfung – Arbeitsverbot &#8211; Ausbildungsförderung &#8211; Kindergeld / Erziehungsgeld und sonstige Sozialleistungen insbes. für Jugendliche</p>
	<table>
		<tr>
			<td> Wann: </td>
			<td>           15.5.2006, 11 – 16 Uhr </td>
		</tr>
		<tr>
			<td> Wo: </td>
			<td>              Haus der Kulturen „al globe“, Charlottenstr. 32, 14467 Potsdam </td>
		</tr>
		<tr>
			<td> Referent: </td>
			<td>       Claudius Voigt, Projekt Q, GGUA Flüchtlingshilfe, Münster </td>
		</tr>
		<tr>
			<td> Kosten: </td>
			<td>          Keine </td>
		</tr>
	</table>
	<p>Anmeldung bitte bis zum 10.5.2006 unter: info[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de oder per Fax: 0331 – 716 499. Sollte Sie sich anmelden und dann ohne Abmeldung nicht erscheinen müssen wir eine Unkostenerstattung von 6,– € von Ihnen erheben.</p>
	<p>23.5.2006  Refugium stellt seine aktuellen Projekte vor! Entstanden im Feb. 2005 nach der Schleißung des Paul-Gerhard-Heims in Berlin-Wedding hat sich Refugium zu einer Anlaufstelle für Flüchtlinge entwickelt. Anmeldung unter: 030 – 450 26 150.</p>
	<p>24.05.06, 20.00 Uhr Mehringhof/ Veranstaltungsraum: Die Situation von Flüchtlingen in Polen. Bericht von und Diskussion mit Simon Mol, Vertreter der &#8220;Association of Asylum Seekers and Refugees in Poland&#8221; aus Warschau. Die neuen EU &#8211; Beitrittsländer vollziehen einen rapiden Wandel vom Transit- zum Zielland für Flüchtlinge. Die Folgen, wie bspw. Die Militarisierung der Ostgrenzen, Einhergehend mit der Errichtung neuer Knäste und Lager,  der Anstieg der Flüchtlingszahlen, die zunehmenden Rückschiebungen von Flüchtlingen aus den reichen EU-Kernländern aufgrund des  Dublin II Abkommens, etc. sind hier nur sehr abstrakt bekannt. Simon Mol wird sowohl über die katastrophalen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Polen berichten, als auch über die Erfahrungen der Selbstorganisation von Flüchtlingen. Referent: Simon Mol/ Kamerun, lebt seit mehreren Jahren als anerkannter Flüchtling in Polen, ist Journalist und Schriftsteller und einer der Mitbegründer der &#8220;Association of Asylum Seekers and Refugees in Poland&#8221;. Veranstalter: Ari Polen AG und Mehringhof e.V.<br />
25.-28.5.06 BUKO Kongress re.control, TU Berlin: u.a. Forum Migration-Kolonialismus, u.a. mit Gaston Ebua (The VOICE), Do 25.5.06, 19:30 Uhr</p>
	<h2>31.5.-2.6.06 Fachtagung „Netzwerken – gewusst wie“</h2>
	<p>Veranstalter: Gesicht zeigen!, Kosten 20 €, Veranstaltungsort: Berlin. Infos unter: 030-280 44 785, fachtagung[at]gesichtzeigen.de</p>
	<h2>15. bis 16. Juni 2006 ”Das Zuwanderungsgesetz – ausländer- und asylrechtliche Konsequenzen für die Flüchtlingssozialarbeit”</h2>
	<p>Ronald Reimann (Rechtsanwalt); Stefan Keßler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst). Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin, Brandenburgische Strasse 80, 10713 Berlin (U-Bahn Linie 7 bis ”Blissestrasse” oder Linie 3 bis ”Fehrbelliner Platz”) Beginn am 15.06. um 11.00 Uhr, Ende 17.00 Uhr, am 16.06. Beginn um 10.00 Uhr, Ende ca.16.00 Uhr. Unterlagen: Mitzubringen sind das Aufenthaltsgesetz / Zuwanderungsgesetz, BGBl v 05.08.04, download mailto:buero[at]fluechtlingsrat-berlin.de à &#8220;Gesetzgebung&#8221; oder: Deutsches Ausländerrecht, beck-dtv 5537, 19. Auflage, Stand 1.1.2005. Literatur: Classen, G./ Heinhold, H, Das Zuwanderungsgesetz &#8211; Hinweise für die Flüchtlingssozialarbeit, <a href="http://www.asyl.net/">http://www.asyl.net/</a>, Anmeldungen bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Berlin, Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin, Tel.: 030/ 24344 &#8211; 5762, Fax: &#8211; 5763, E-mail:buero[at]fluechtlingsrat-berlin.de Für  auswärtige Teilnehmer kann eine Unterkunft vermittelt werden (keine Kostenübernahme). Teilnehmerbeitrag: Es wird kein Teilnehmerbeitrag erhoben. Es wird keine Anmeldebestätigung versandt. Im Falle des Überschreitens der maximalen Teilnehmerzahl (30) wird über eine Absage umgehend informiert.Für das Seminar wurde die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt.</p>
	<h2>19.6.2006  6. Symposium zum Flüchtlingsschutz in Berlin</h2>
	<p>Ausschreibung pdf-Datei siehe Anhang</p>
	<h2>22.6.2006, 10 – 16:30 Uhr Seminar des Flüchtlingsrats Brandenburg: Was haben die EU-Richtlinien mit der täglichen Beratungsarbeit zu tun?</h2>
	<p>„Europarecht ist kompliziert, Brüssel ist weit weg und beides hat mit praktischer Flüchtlingsarbeit nichts zu tun“ &#8211;  das sind verbreitete Einstellungen. Aber richtig sind sie dennoch nicht. In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union eine Reihe von Regelungen getroffen, die auch das Flüchtlingsrecht in Deutschland betreffen. So verhindert die Dublin II-Verordnung oftmals, dass überhaupt ein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Die Qualifikationsrichtlinie stellt den deutschen Sonderweg beim Flüchtlingsbegriff – Stichworte: staatliche Verfolgung, religiöses Existenzminimum, ausgrenzende Verfolgung – in Frage. Das eröffnet für viele Flüchtlinge die Chance, durch einen Folgeantrag doch noch anerkannt zu werden. Aber auch außerhalb des Flüchtlingsbereichs spielt Europarecht eine zunehmende Rolle, etwa bei der Familienzusammenführung oder dem Aufenthaltsstatus bei langjährigem Aufenthalt.</p>
	<p>Dieses Seminar soll einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Regelungen des Europarechts und ihre Umsetzung in Deutschland geben. Dabei stehen die Fragen im Vordergrund, die für die praktische Flüchtlingsarbeit wichtig sind.<br />
Folgende Themen sollen behandelt werden:</p>
	<ul>
		<li>Übersicht über europäische Rechtsakte und ihre Auswirkung auf Deutschland</li>
		<li>die Qualifikationsrichtlinie: der neue Flüchtlingsbegriff</li>
		<li>die Dublin II-Verordnung: der Zugang zum Asylverfahren</li>
		<li>die Verfahrensrichtlinie: das Asylverfahren</li>
		<li>die Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen: Sozialleistungen während des Asylverfahrens</li>
	</ul>
	<ul>
		<li>die Richtlinie zur Familienzusammenführung: der Schutz der Familieneinheit
	<p>Referent: Ekkehard Hollmann, Informationsverbund Asyl e.V., Berlin.</p>
	<p>Anmeldung: info[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de oder 0331-716 499.</p>
	<p>Flüchtlingsrat Brandenburg | Rudolf-Breitscheid-Str. 164 | 14482 Potsdam | TEL/FAX: 0331 &#8211; 716 499</p>


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		</item>
		<item>
		<title>Termine Januar/Februar 2006</title>
		<link>http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/veranstaltungen/termine-januarfebruar-2006</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2006 20:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschiebungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit und Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Qualifizierungen]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Zuwanderung]]></category>

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		<description><![CDATA[ 17.1.2006 &#8220;Bildungsauftrag nur für Deutsche? &#8211; Flüchtlinge zwischen den Stühlen.&#8221; <p>19:30 Uhr im Studentischen Kulturzentrum (KuZe, Hermann-Elflein-Str. 10, Potsdam)</p> <p>Ist die Staatsbürgerschaft Bedingung für ein Recht auf Bildung? Werden Flüchtlingskinder im deutschen Schulsystem systematisch benachteiligt? Haben sie Zugang zu Höheren Schulen und zu Weiterbildungsangeboten? Zusammen mit der Initiative für Begegnung Potsdam wollen wir drängende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h2>17.1.2006 &#8220;Bildungsauftrag nur für Deutsche? &#8211; Flüchtlinge zwischen den Stühlen.&#8221;</h2>
	<p>19:30 Uhr im Studentischen Kulturzentrum (KuZe, Hermann-Elflein-Str. 10, Potsdam)</p>
	<p>Ist die Staatsbürgerschaft Bedingung für ein Recht auf Bildung? Werden Flüchtlingskinder im deutschen Schulsystem systematisch benachteiligt? Haben sie Zugang zu Höheren Schulen und zu Weiterbildungsangeboten? Zusammen mit der Initiative für Begegnung Potsdam wollen wir drängende Probleme der Integration von Flüchtlingskindern in das deutsche Schulsystem aufzuzeigen und Perspektiven für Lösungen diskutieren.Eingeladen sind VertreterInnen vom Flüchtlingsrat Brandenburg und aus der Flüchtlingsberatung Potsdam, und ein Potsdamer Schüler, der aus eigenen Erfahrungen berichten wird. Eine Veranstaltung im Rahmen von Anders|Lernen|Leben  &#8211; der Veranstaltungsreihe der alternativuni Potsdam</p>
	<h2>3.-4.2.2006 Miteinander Zusammenleben gestalten. </h2>
	<p>Bundesweiter Vorbereitungstag zur Interkulturellen Woche 2006. Evangel. Akademie Berlin mit Pro Asyl u.a.. Themen: Rechtsextreme Einstellungen, Interreligiöse Erziehung, „Die nehmen uns die Arbeit weg“ – Auswirkungen der EU-Erweiterung, Was tun gegen Diskriminierung?, Leben in der Duldung, Leben in der Illegalität, Perspektiven der Zuwanderungspolitik in D, …</p>
	<p>Ort: Frz. Friedrichstadtkirche Berlin, Kosten: 50 €, Anmeldung bis 16.1.2006: andea[at]eaberlinh.de, 030 – 20355 506. <a href="http://www.eaberlin.de/">Infos</a></p>
	<h2>17. &#8211; 18.2.2006 Fachseminar &#8220;Zwangsverheiratung&#8221;. </h2>
	<p>Deutsches Institut für Menschenrechte und TERRE DES FEMMES:  &#8220;Zwangsverheiratung: Hintergründe – Praxiserfahrungen – menschenrechtliche Strategien&#8221; in Berlin. Das Seminar möchte einen Überblick über soziale und kulturelle Hintergründe von Zwangsehen sowie über menschenrechtliche Normen und politisch-rechtliche Handlungsoptionen im Vorgehen gegen Zwangsverheiratungen geben. Anmeldung (bis zum 16. Januar) erforderlich! Das Seminar ist auf 25 Teilnehmende begrenzt. TERRE DES FEMMES: Sibylle Schreiber/Rahel Volz Email: ehrverbrechen[at]frauenrechte.de Telefon: 07071 &#8211; 7973-25, Telefax: 07071 &#8211; 7973-22<br />
<a href="http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=117">Weitere Informationen</a></p>
	<h2>11. bis 12. März 2006  Tagungshinweis: Ein Jahr Zuwanderungsgesetz &#8211; Flüchtlingsschutz und humanitärer Aufenthalt</h2>
	<p>Evangelische Akademie Loccum, Münchehäger Str. 6, 31547 Rehburg-Loccum, T. 05766-81116</p>
	<p>Mit MdB Dieter Wiefilspütz (SPD), Bernd Mesovic (PRO ASYL), Prof. Holger Hoffmann (Uni Bielefeld), Paul Middelbeck (IM Niedersachsen), Norbert Scharbach (IM SChleswig-Holstein), Maren Thomsen (VG Schleswig), Heidi Merk (MdL SPD Niedersachsen) und anderen.<br />
<a href="http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2006/01/tagung_loccum_zuwg_11-12.3.06pdf.pdf">Tagungsprogramm</a></p>
	<h2>28.4. &#8211; 30.4.06 6. Fachtagung gegen Abschiebungshaft in Paderborn. </h2>
	<p>Vorschläge für Arbeitsgruppen und/oder Vorträge an: Frank Gockel, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 0700 – 22 99 77 11, Gockel[at]gegenAbschiebehaft.de, <a href="http://www.gegenAbschiebehaft.de">www.gegenAbschiebehaft.de</a></p>
	<p>15.5.2006  Der Flüchtlingsrat Brandenburg lädt ein zum Seminar</p>
	<h2>Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und MigrantInnen – Integration oder Ausgrenzung?</h2>
	<p>Flüchtlinge, vor allem Geduldete, haben große Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden bzw. die Erlaubnis für die Arbeits- oder auch Ausbildungsaufnahme zu erhalten. In vielen Fällen ist es aber gerade der Nachweis einer Beschäftigung, der sich aufenthaltsrechtlich positiv auswirken kann.</p>
	<p>Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden Fragen:</p>
	<p>Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Arbeitserlaubnis? Welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung habe ich und wann sind sie aussichtsreich?</p>
	<p>Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt von Jugendlichen (mit Duldung bzw. Aufenthaltstitel) liegen. Welche Möglichkeiten eines Arbeitsmarktzugangs gibt es für diese besonders benachteiligte Gruppe? Oder ist dieser Gruppe der Zugang zum Arbeitsmarkt faktisch versperrt aufgrund von Vorrangprüfung und Arbeitsmarktlage?</p>
	<p>Es wird  des weiteren gehen um:
 &#8211; unbeschränkter Zugang &#8211; nachrangiger Zugang &#8211; zustimmungsfreie Beschäftigung &#8211; Ausnahmen von der Vorrangprüfung – Arbeitsverbot &#8211; Ausbildungsförderung &#8211; Kindergeld / Erziehungsgeld und sonstige Sozialleistungen insbes. für Jugendliche</p>
	<table>
		<tr>
			<td> Wann: </td>
			<td> 15.5.2006, 11 – 16 Uhr </td>
		</tr>
		<tr>
			<td> Wo: </td>
			<td> Haus der Kulturen „al globe“, Charlottenstr. 32, 14467 Potsdam </td>
		</tr>
		<tr>
			<td> Referent:</td>
			<td> Claudius Voigt, Projekt Q, GGUA Flüchtlingshilfe, Münster </td>
		</tr>
		<tr>
			<td> Kosten:</td>
			<td> Keine </td>
		</tr>
	</table>
	<p>Anmeldung bitte bis zum 10.5.2006 unter: info[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de oder per Fax: 0331 – 716 499. Sollte Sie sich anmelden und dann ohne Abmeldung nicht erscheinen müssen wir eine Unkostenerstattung von 6,– € von Ihnen erheben. </p>

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		</item>
		<item>
		<title>Termine im November / Dezember 2005</title>
		<link>http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/veranstaltungen/termine-im-november-dezember-2005</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2005 22:04:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[AsylbLG]]></category>
		<category><![CDATA[Bleiberecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fortress Europe]]></category>
		<category><![CDATA[Qualifizierungen]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Tschetschenien]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Zuwanderung]]></category>

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		<description><![CDATA[ 3. &#8211; 20.11.2005: Berliner Tage des Interkulturellen Dialogs <p>Welt-Café „Eine Welt-Eine Stadt?“ am 25.11.2005. Komplettes Programm erhältlich bei AriC, aric[at]aric.de</p> 7.11.2005, 18:00 Uhr: Tschetschenien – Wunde an der Ferse Europas, Das Schweigen der Europäischen Öffentlichkeit zu den Kriegsverbrechen in Tschetschenien. Veranstaltung im Foyer der Französischen Friedrichstadtkirche, Gendarmenmarkt 5, Berlin. 18:00 Uhr mit Imbiss. Mitwirkende: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h2>3. &#8211; 20.11.2005: Berliner Tage des Interkulturellen Dialogs</h2>
	<p>Welt-Café „Eine Welt-Eine Stadt?“ am 25.11.2005. Komplettes Programm erhältlich bei AriC, aric[at]aric.de</p>
	<h2>7.11.2005, 18:00 Uhr: Tschetschenien – Wunde an der Ferse Europas, Das Schweigen der Europäischen Öffentlichkeit zu den Kriegsverbrechen in Tschetschenien.</h2>
 Veranstaltung im Foyer der Französischen Friedrichstadtkirche, Gendarmenmarkt 5, Berlin. 18:00 Uhr mit Imbiss. Mitwirkende: E. Maaß (dt.–kaukas. Gesellschaft), Apti Bisultanov (tschet.Dichter und Sozialminister), H.–C. Buch (Schriftsteller), R. Neudeck (Gründer Cap Anamur). Eintritt 10,- €, ermäßigt 7,- €
	<h2>11.11.2005, 10 &#8211; 17 Uhr: Sozialleistungen für Flüchtlinge und MigrantInnen. Seminar des Berliner Flüchtlingsrats</h2>
	<p>mit Georg Classen. Ort: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Brandenburgische Str. 80, 10713 Berlin. Bitte mitbringen: Dt. Ausländerrecht, beck-dtv 5537, Stand 1.1.05 und SGB II/SGB XII Textausgabe, beck-dtv 5767. Oder Gesetze für Sozialberufe, 12.A Stand 1.1.05 mitmallen relevanten Gesetzen. Anmeldung: 030 – 24344-5762, buero[at]fluechtlingsrat.berlin.de</p>
	<h2>10. &#8211; 11.11.2005: Abschied von Gewalt und Hass, Bildungs- und Präventionsarbeit mit gewaltbereiten und rechtsextremistischen Jungendlichen in Potsdam.</h2>
	<p>Von Bundeszentrale f. politische Bildung, XENOS uvm.  Landesregierung Brandenburg, Brandenburgburgsaal, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Anmeldung: Fr. Wittig, Herr Siekert, Archiv der Jugendkulturen E.V. post[at]jugendkulturen.de.</p>
	<h2>13. &#8211; 15.11.05:  Tagung &#8220;Erweiterung Europas &#8211; mehr Rechte für traumatisierte Flüchtlinge?&#8221;</h2>
	<p>Organisation:  BAFF, Diakonie Sachsen, Friedrich-Ebert-Stiftung und der Sächsische Flüchtlingsrat e.v., Ev. Akademie Meißen. Anmeldungen bitte bis 15.10.05.Fax: 0351-8315 3156, migration[at]diakonie-sachsen.de</p>
	<h2>14.11.2005, 10 &#8211; 16 Uhr: Seminar zum Zuwanderungsgesetz</h2>
	<p>mit Stefan Keßler, Jesuitenflüchtlingsdienst. Themen: neue Aufenthaltstitel, Geschlechtsspezifische Verfolgung, PTBS, Wiederaufgreifen des Verfahrens, von der Duldung zur AE, Aufenthalt mit Duldung, Härtefallregelung, von der AE zur NE, Schutz der Familie, der geänderte § 2 AsylbLG. 10-16 Uhr, Anmeldung mit Namen, Telefon und eMail: Stefan Keßler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Witzlebenstr. 30A, 14057 Berlin, Fax: 030 – 32 60 25 92, stefan.kessler[at]jrs.net</p>
	<h2>16. &#8211; 18.11.2005: „Bleiberecht gewähren oder nach hause schicken?“</h2>
	<p>Welchen Wert haben junge Flüchtlinge in unserer Gesellschaft?, Anmneldeschluss war eigentlich 15.10.2005. Tagungsort: Bonn-Venusberg. Wer es noch veruschen will: info[at]b-umf.de, Infos: <a href="http://www.b-umf.de">www.b-umf.de</a></p>
	<h2>18. &#8211; 20.11.2005: Öffentlichkeitsarbeit im Internet – Der Weg zum erfolgreichen Internet-Auftritt.</h2>
	<p>Stiftung Mitarbeit, Seminar in Großjena, Infos: Akademie Sonneck, 03445-703153, akademie-sonneck[at]web.de, 110 €, ermäßigt 55 €</p>
	<h2>28. &#8211; 29.11.05: Integration gestalten: beraten und Begleiten – Kooperieren und vernetzen im interkulturellen Kontext.</h2>
	<p>Welche strukturellen und fachlich inhaltlichen Voraussetzungen sind für die interkulturelle Öffnung von Beratungsdiensten nötig? Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. (ekful) u.a., Hannover, kathol. Akademie, Anmeldung: 030 – 28 30 39 27, ekful[at]t-online.de, 50,– € + 35,– € Übernachtung für Nicht-Mitglieder der ekful</p>
	<h2>28.11. &#8211; 2.12.05: Gehört die Türkei zu Europa?</h2>
	<p>Türkei und Europäische Union-Türkei und Deutsche, Akademie Frankenwarte, Würzburg, Gesellschaft für politische Bildung, Anmeldung: W4802, Kosten 150,- €, Infos: 0931-80464-44 Fax, Thea.Kuehne[at]fes.de</p>
	<h2>9. &#8211; 11.12.05: Das Aufenthaltsgesetz &#8211; Hinweise für die Flüchtlingsarbeit.</h2>
	<p>RAin Mirjam Kruppa, Mitglied der HFK Thüringen. FR Thüringen, Anmeldung: 0361-21 727 23, beratung.equal[at]fluechtlingsrat-thr.de</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der vollständige Text des neuen Asylbewerberleistungsgesetzes</title>
		<link>http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/asylbewerberleistungsgesetz/der-vollstandige-text-des-neuen-asylbewerberleistungsgesetzes</link>
		<comments>http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/asylbewerberleistungsgesetz/der-vollstandige-text-des-neuen-asylbewerberleistungsgesetzes#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2005 00:08:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[AsylbLG]]></category>
		<category><![CDATA[Zuwanderung]]></category>

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		<description><![CDATA[ GGUA-PROJEKT-BÜRO Qualifizierung der Flüchtlingsberatung <p>Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.</p> <p>Volker Maria Hügel Südstrasse 46 48153 Münster</p> <p>Tel: 0251 – 14486 &#8211; 21/2 Fax: 0251 – 14486 &#8211; 20</p> <p>e-mail: vmh [at] ggua [dot] de internet: www.ggua.de</p> <p>Stand: 1. Juli 2004</p> Arbeitshilfen zum Zuwanderungsgesetz Der vollständige Text des neuen Asylbewerberleistungsgesetzes. Entwurf eines Gesetzes zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h6>GGUA-PROJEKT-BÜRO Qualifizierung der Flüchtlingsberatung</h6>
	<p>Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.</p>
	<p>Volker Maria Hügel<br />
Südstrasse 46<br />
48153 Münster</p>
	<p>Tel: 0251 – 14486 &#8211; 21/2<br />
Fax: 0251 – 14486 &#8211; 20</p>
	<p>e-mail: vmh [at] ggua [dot] de<br />
internet: www.ggua.de</p>
	<p>Stand: 1. Juli 2004</p>
	<h6>Arbeitshilfen zum Zuwanderungsgesetz</h6>
	<h6>Der vollständige Text des neuen Asylbewerberleistungsgesetzes. </h6>
	<h6>Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)</h6>
	<p>Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:</p>
	<p>Inhaltsübersicht</p>
	<p>Artikel 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)</p>
	<p>Artikel 2 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU &#8211; FreizügG/EU)</p>
	<p>Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes</p>
 Artikel 4 Änderung des AZR-Gesetzes
	<p>Artikel 5 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes</p>
	<p>Artikel 6 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes</p>
	<p>Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im    Bundesgebiet</p>
	<p>Artikel 8 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes</p>
	<p>Artikel 9 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch &#8211; Arbeitsförderung</p>
	<p>Artikel 10 Änderung sonstiger sozial- und leistungsrechtlicher Gesetze</p>
	<p>Artikel 11 Änderung sonstiger Gesetze</p>
	<p>Artikel 12 Änderung sonstiger Verordnungen</p>
	<p>Artikel 13 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang</p>
	<p>Artikel 14 Bekanntmachungserlaubnis</p>
	<p>Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten.</p>
	<p>Artikel 8 Das Asylbewerberleistungsgesetz</p>
	<p>§ 1 Leistungsberechtigte</p>
	<p>(1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und die</p>
	<p>1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,</p>
	<p>2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,</p>
	<p>3. eine Aufenthaltserlaubnis nach den § 23 Abs. 1, §, 24 oder 25 Abs. 4 oder 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,</p>
	<p>4. eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,</p>
	<p>5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,</p>
	<p>6. Ehegatten oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder</p>
	<p>7. die einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach<br />
§ 71a des Asylverfahrensgesetzes stellen,</p>
	<p>(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Ausländer sind für die Zeit, für die ihnen ein anderer Aufenthaltstitel als die in Absatz 1 Nr. 3 bezeichnete Aufenthaltserlaubnis mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten erteilt worden ist , nicht nach diesem Gesetz leistungsberechtigt.</p>
	<p>(3) Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem</p>
	<p>1. die Leistungsvoraussetzung entfällt oder</p>
	<p>2. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn die Entscheidung noch nicht unanfechtbar ist.</p>
 
	<p>§ 1 a Anspruchseinschränkung</p>
	<p>Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr.4 und 5 und ihre Familienangehörigen nach § 1 Abs. 1 Nr. 7,</p>
	<p>1. die sich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen, oder</p>
	<p>2. bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können,</p>
	<p>erhalten Leistungen nach diesem Gesetz nur, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist.</p>
 
	<p>§ 2 Leistungen in besonderen Fällen</p>
	<p>(1) Abweichend von den §§ 3 bis 7 ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die über eine Dauer von insgesamt 36 Monaten Leistungen nach § 3 erhalten haben und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.</p>
	<p>(2) Bei der Unterbringung von Leistungsberechtigten nach Absatz 1 in einer Gemeinschaftsunterkunft bestimmt die zuständige Behörde die Form der Leistung aufgrund der örtlichen Umstände.</p>
	<p>(3) Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Haushaltsgemeinschaft leben, erhalten Leistungen nach Absatz 1 nur, wenn mindestens ein Elternteil in der Haushaltsgemeinschaft Leistungen nach Absatz 1 erhält.</p>
 
	<p>§ 3 Grundleistungen</p>
	<p>(1) Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte</p>
	<p>1. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 20, 45 Euro</p>
	<p>2. von Beginn des 15. Lebensjahres 40,90 Euro</p>
	<p>monatlich als Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Der Geldbetrag für in Abschiebungs- oder Untersuchungshaft genommene Leistungsberechtigte beträgt 70 vom Hundert des Geldbetrages nach Satz 4.</p>
	<p>(2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des</p>
	<p>§ 44 des Asylverfahrensgesetzes können, soweit es nach den Umständen erfor­derlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen nach Absatz 1 Satz 1 Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt wer­den. Der Wert beträgt</p>
	<p>1. für den Haushaltsvorstand 184,07 Euro,</p>
	<p>2. für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres 112,48 Euro</p>
	<p>3. für Haushaltsangehörige von Beginn des 8. Lebensjahres an 158,50 Euro</p>
	<p>monatlich zuzüglich der notwendigen Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat. Absatz 1 Satz 3 und 4 findet Anwendung.</p>
	<p>(3) Das Bundesministerium für Gesundheit setzt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beträge nach Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 2 jeweils zum 1. Januar eines Jahres neu fest, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten zur Deckung des in Absatz 1 genannten Bedarfs erforderlich ist. Für die Jahre 1994 bis 1996 darf die Erhöhung der Beträge nicht den Vom-Hundert-Satz übersteigen, um den in diesem Zeitraum die Regelsätze gemäß § 22 Absatz 4 des Bundessozialhilfegesetzes erhöht werden.</p>
	<p>(4) Leistungen in Geld oder Geldeswert sollen dem Leistungsberechtigten oder einem volljährigen berechtigten Mitglied des Haushalts persönlich ausgehändigt werden.</p>
 
	<p>§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt</p>
	<p>(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.</p>
	<p>(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.</p>
	<p>(1)  Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung ein­schließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.</p>
 
	<p>§ 5 Arbeitsgelegenheiten</p>
	<p>(1) In Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes und in vergleichbaren Einrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden; von der Bereitstellung dieser Arbeitsgelegenheiten unberührt bleibt die Verpflich­tung der Leistungsberechtigten, Tätigkeiten der Selbstversorgung zu erledigen. Im übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.</p>
	<p>(2) Für die zu leistende Arbeit nach Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 1 Satz 2 wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde ausgezahlt.</p>
	<p>(3) Die Arbeitsgelegenheit ist zeitlich und räumlich so auszugestalten, daß sie auf zumutbare Weise und zumindest stundenweise ausgeübt werden kann.</p>
	<p>(4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schul­pflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren.</p>
	<p>(5) Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und ein Beschäftigungsver­hältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden nicht begründet. § 61 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes sowie asyl- und ausländerrechtliche Auflagen über das Verbot und die Beschränkung einer Erwerbstätigkeit stehen einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 nicht entgegen. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz sowie die Grundsätze der Beschränkung der Ar­beitnehmerhaftung finden entsprechende Anwendung.</p>
 
	<p>§ 6 Sonstige Leistungen</p>
	<p>Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Die Leistungen sind als Sachleistungen, bei Vorliegen besonderer Umstände als Geldleistung zu gewähren.</p>
 
	<p>§ 7 Einkommen und Vermögen</p>
	<p>(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und sei­nen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. § 122 Bundessozialhilfegesetz findet entsprechende Anwendung. Bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, haben Leistungsberechtigte, soweit Einkommen und Vermögen im Sinne des Satzes 1 vorhanden sind, für erhaltene Sachleistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen die Kosten in entsprechender Höhe der in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Leistung sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung zu erstatten; für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen.</p>
	<p>(2) Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben bei Anwendung des Absatzes 1 in Höhe von 25 vom Hundert außer Betracht, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert des maßgeblichen Betrages aus § 3 Abs. 1 und 2. Eine Aufwandsentschädigung nach § 5 Abs. 2 gilt nicht als Einkommen.</p>
	<p>(3) Hat ein Leistungsberechtigter einen Anspruch gegen einen anderen, so kann die zuständige Behörde den Anspruch in entsprechender Anwendung des § 90 des Bundessozialhilfegesetzes auf sich überleiten.</p>
	<p>(4) Die §§ 60 bis 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch über die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sowie § 99 des zehnten Buches Sozialgesetzbuch über die Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen sind entsprechend anzuwenden.</p>
 
	<p>§ 7a Sicherheitsleistung</p>
	<p>Von Leistungsberechtigten kann wegen der ihnen und ihren Familienangehörigen zu gewährenden Leistungen nach diesem Gesetz Sicherheit verlangt werden, soweit Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 vorhanden ist. Die Anordnung der Sicherheitsleistung kann ohne vorherige Vollstreckungsandrohung im Wege des unmittelbaren Zwanges erfolgen.</p>
 
	<p>§ 8 Leistungen bei Verpflichtung Dritter</p>
	<p>(1) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, soweit der erforderliche Lebensunterhalt anderweitig, insbesondere auf Grund einer Verpflichtung nach § 68 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes gedeckt wird. Besteht eine Verpflichtung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, übernimmt die zuständige Behörde die Kosten für Leistungen im Krankheitsfall, bei Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit, soweit dies durch Landesrecht vorgesehen ist.</p>
	<p>(2) Personen, die sechs Monate oder länger eine Verpflichtung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 des Ausländergesetzes gegenüber einer in § 1 Abs. 1 genannten Person erfüllt haben, kann ein monatlicher Zuschuß bis zum Doppelten des Betrages nach § 3 Abs. 1 Satz 4 gewährt werden, wenn außergewöhnliche Umstände in der Person des Verpflichteten den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen.</p>
 
	<p>§ 8 a Meldepflicht</p>
	<p>Leistungsberechtigte, die eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, haben dies spätestens am dritten Tag nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit der zuständigen Behörde zu melden.</p>
 
	<p>§ 9 Verhältnis zu  anderen Vorschriften</p>
	<p>(1) Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen nach dem Bundessozialhilfege­setz oder vergleichbaren Landesgesetzen.</p>
	<p>(2) Leistungen anderer, besonders Unterhaltspflichtiger, der Träger von Soziallei­stungen oder der Länder im Rahmen ihrer Pflicht nach § 44 Abs. 1 des Asylverfah­rensgesetzes werden durch dieses Gesetz nicht berührt.</p>
	<p>(3) Die §§ 44 bis 50 sowie §§ 102 bis 114 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch über Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander sind entsprechend anzuwenden.</p>
	<p>(4) § 117 des Bundessozialhilfegesetzes und die aufgrund dieser Vorschrift er­lassenen Rechtsverordnungen sind entsprechend anzuwenden.</p>
 
	<p>§ 10 Bestimmungen durch Landesregierungen</p>
	<p>Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten obersten Landesbehörden bestimmen die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden und Kostenträger und können Näheres zum Verfahren festlegen, soweit dies nicht durch Landesgesetz geregelt ist. Die bestimmten zuständigen Behörden und Kostenträger können auf Grund näherer Bestimmung gemäß Satz 1 Aufgaben und Kostenträgerschaft auf andere Behörden übertragen.</p>
 
	<p>§ 10 a Örtliche Zuständigkeit</p>
	<p>(1) Für die Leistungen nach diesem Gesetz örtlich zuständig ist die nach § 10 bestimmte Behörde, in deren Bereich der Leistungsberechtigte auf Grund der Entscheidung der vom Bundesministerium des Inneren bestimmten zentralen Verteilungsstelle verteilt oder von der im Land zuständigen Behörde zugewiesen worden ist. Im übrigen ist die Behörde zuständig, in deren Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung von der zuständigen Behörde außerhalb ihres Bereichs sichergestellt wird.</p>
	<p>(2) Für die Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung oder anderen Maßnahmen nach diesem Gesetz dienen, ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. War bei Einsetzen der Leistung der Leistungsberechtigte aus einer Einrichtung im Sinne des Satzes 1 in eine andere Einrichtung oder von dort in wei­tere Einrichtungen übergetreten oder tritt nach Leistungsbeginn ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt, der für die erste Einrichtung maßgeblich war, entscheidend. Steht nicht spätestens innerhalb von vier Wochen fest, ob und wo der gewöhnliche Aufenthalt nach Satz 1 und 2 begründet worden ist, oder liegt ein Eilfall vor, hat die nach Absatz 1 zuständige Behörde über die Leistung unverzüglich zu entscheiden und vorläufig einzutreten. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Leistungen an Personen, die sich in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben.</p>
	<p>(3) Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieses Gesetzes gilt der Ort, an dem sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt ist auch von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mindestens sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unbe­rücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zum Zweck des Besuchs, der Erholung, der Kur oder ähnlichen privaten Zwecken dient und nicht länger als ein Jahr dauert. Ist jemand nach Absatz 1 Satz 1 verteilt oder zugewiesen worden, so gilt dieser Bereich als sein gewöhnlicher Aufenthalt. Für ein neugeborenes Kind ist der gewöhnliche Aufenthalt der Mutter maßgeblich.</p>
 
	<p>§ 10 b Kostenerstattung zwischen Leistungsträgern</p>
	<p>(1) Die nach § 10a Abs. 2 Satz 1 zuständige Behörde hat der Behörde, die nach § 10a Abs. 2 Satz 3 die Lei­stung zu erbringen hat, die aufgewendeten Kosten zu erstatten.</p>
	<p>(2) Verläßt in den Fällen des § 10a Abs. 2 der Leistungsberechtigte die Einrichtung und bedarf er im Bereich der Behörde, in dem die Einrichtung liegt, innerhalb von einem Monat danach einer Leistung nach diesem Gesetz, sind dieser Behörde die aufgewendeten Kosten von der Behörde zu erstatten, in deren Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 10a Abs. 2 Satz 1 hatte.</p>
	<p>(3) Verzieht ein Leistungsberechtigter ohne Verstoß gegen eine asyl- oder ausländer-rechtliche räumliche Beschränkung vom Ort seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltes, ist die Behörde des bisherigen Aufenthaltsortes verpflichtet, der nunmehr zuständigen Behörde die dort erforderlichen Leistungen außerhalb von Einrichtungen im Sinne von § 10a Abs. 2 Satz 1 zu erstatten, wenn der Leistungsberechtigte innerhalb eines Monats nach dem Aufenthaltswechsel dieser Leistungen bedarf. Die Erstattungspflicht endet spätestens nach Ablauf eines Jahres seit dem Aufenthaltswechsel.</p>
 
	<p>§ 11 Ergänzende Bestimmungen</p>
	<p>(1) Im Rahmen von Leistungen nach diesem Gesetz ist auf die Leistungen bestehender Rückführungs- und Weiterwanderungsprogramme, die Leistungsberechtigten gewährt werden können, hinzuweisen; in geeigneten Fällen ist auf eine In­anspruchnahme solcher Programme hinzuwirken.</p>
	<p>(2) Leistungsberechtigten darf in den Teilen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie sich einer asyl- oder ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider aufhalten, die für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Behörde nur die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe leisten.</p>
	<p>(3) Die zuständige Behörde überprüft die Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, auf Übereinstimmung der ihr vorliegenden Daten mit den der Ausländerbehörde über diese Personen vorliegenden Daten. Sie darf für die Überprüfung nach Satz 1 Name, Vorname (Rufname), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltszeiten dieser Personen sowie die für diese Personen eingegangenen Verpflichtungen nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes der zuständigen Ausländerbehörde übermitteln. Die Ausländerbehörde führt den Abgleich mit den nach Satz 2 übermittelten Daten durch und übermittelt der zuständigen Behörde die Ergebnisse des Abgleichs. Die Ausländerbehörde übermittelt der zuständigen Behörde ferner Änderungen der in Satz 2 genannten Daten. Die Überprüfungen können auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs durchgeführt werden.</p>
 
	<p>§ 12 Asylbewerberleistungsstatistik</p>
	<p>(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Gesetzes und zu seiner Fortentwick­lung werden Erhebungen über</p>
	<p>1. die Empfänger</p>
	<p>a) von Leistungen in besonderen Fällen (§ 2),</p>
	<p>b) von Grundleistungen (§ 3),</p>
	<p>c) von ausschließlich anderen Leistungen (§§ 4 bis 6),</p>
	<p>2. die Ausgaben und Einnahmen nach diesem Gesetz als Bundesstatistik durchgeführt.</p>
	<p>(2) Erhebungsmerkmale sind</p>
	<p>1. bei den Erhebungen nach Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b</p>
	<p>a) für jeden Leistungsempfänger:</p>
	<p>Geschlecht; Geburtsmonat und -jahr; Staatsangehörigkeit; aufenthaltsrechtlicher Status; Stellung zum Haushaltsvorstand;</p>
	<p>b) für Leistungsempfänger nach § 2 zusätzlich:</p>
	<p>Art und Form der Leistungen;</p>
	<p>c) für Leistungsempfänger nach § 3 zusätzlich:</p>
	<p>Form der Grundleistung;</p>
	<p>d) für Haushalte und für einzelne Leistungsempfänger:</p>
	<p>Wohngemeinde und Gemeindeteil; Art des Trägers; Art der Unterbringung; Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr; Art und Höhe des eingesetzten Einkommens und Vermögens;</p>
	<p>e) bei Beginn der Leistungsgewährung zusätzlich zu den unter den Buchstaben a bis d genannten Merkmalen:</p>
	<p>vorangegangene Leistung durch eine andere für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Stelle;</p>
	<p>f) bei Beendigung der Leistungsgewährung zusätzlich zu den unter den Buchstaben a bis d genannten Merkmalen:</p>
	<p>Monat und Jahr der Beendigung der Leistungsgewährung; Grund der Einstellung der Leistungen; Beteiligung am Erwerbsleben;</p>
	<p>g) bei Erhebungen zum Jahresende zusätzlich zu den unter den Buchstaben a bis d genannten Merkmalen:</p>
	<p>Art und Form anderer Leistungen nach diesem Gesetz im Laufe und am Ende des Berichtsjahres; Beteiligung am Erwerbsleben;</p>
	<p>2. bei den Erhebungen nach Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c für jeden Leistungsempfänger:</p>
	<p>Geschlecht; Geburtsmonat und -jahr; Staatsangehörigkeit; aufenthaltsrechtlicher Status; Art und Form der Leistung im Laufe und am Ende des Berichtsjahres; Stel­lung zum Haushaltsvorstand; Wohngemeinde und Gemeindeteil; Art des Trägers; Art der Unterbringung;</p>
	<p>2a. aufgehoben</p>
	<p>3. bei der Erhebung nach Absatz 1 Nr. 2:</p>
	<p>Art des Trägers; Ausgaben nach Art und Form der Leistungen sowie Unterbrin­gungsform; Einnahmen nach Einnahmearten und Unterbringungsform.</p>
	<p>(3) Hilfsmerkmale sind</p>
	<p>1. Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,</p>
	<p>2. für die Erhebungen nach Absatz 2 Nr. 1 die Kenn-Nummern der Leistungsempfänger,</p>
	<p>3. Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.</p>
	<p>Die Kenn-Nummern nach Satz 1 Nr. 2 dienen der Prüfung der Richtigkeit der Statistik und der Fortschreibung der jeweils letzten Bestandserhebung. Sie enthalten keine Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse der Leistungsempfänger und sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens nach Abschluß der wiederkehrenden Bestandserhebung zu löschen.</p>
	<p>(4) Die Erhebungen nach Absatz 2 sind jährlich, erstmalig für das Jahr 1994, durch­zuführen. Die Angaben für die Erhebung</p>
	<p>a) nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a bis d und g (Bestandserhebung) sind zum 31. Dezember, im Jahr 1994 zusätzlich zum 1. Januar,</p>
	<p>b) nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a bis e sind bei Beginn der Leistungsgewährung,</p>
	<p>c) nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a bis d und f sind bei Beendigung der Leistungsgewährung,</p>
	<p>d)nach Absatz 2 Nr. 2 und 3 sind für das abgelaufene Kalenderjahr zu erteilen. Mit den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 2 Nr. 1 erfolgt vierteljährlich eine Fort­schreibung der Bestandszahlen.</p>
	<p>(5) Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Die Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 sowie zum Gemeindeteil nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe d und Absatz 2 Nr. 2 sind freiwillig. Auskunftspflichtig sind die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Stellen.</p>
	<p>(6) Die Ergebnisse der Asylbewerberleistungsstatistik dürfen auf die einzelne</p>
	<p>Gemeinde bezogen veröffentlicht werden.</p>
 
	<p>§ 13 Bußgeldvorschrift</p>
	<p>(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8a eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.</p>
	<p>(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.</p>
 

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		<title>Der vollständige Text des geänderten Asylverfahrensgesetzes</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2005 00:04:45 +0000</pubDate>
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		<title>Zur Kontinuität lügnerischer Ausländerpolitik</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jan 1999 16:41:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Zuwanderung]]></category>

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		<description><![CDATA[ Inszenierung einer Debatte. Harald Glöde ist Mitarbeiter der &#8220;Forschungsgesellschaft Flucht und Migration&#8221; (FFM). Der Beitrag erschien zuerst im Jahrbuch 1999/2000 des &#8220;Komitee für Grundrechte und Demokratie&#8221;, Köln 2000 <p>Zur Eröffnung der Computer-Messe CeBIT am 23. Februar 2000 in Hannover propagierte Bundeskanzler Schröder medienwirksam die Idee einer Green Card für hoch qualifizierte Computerspezialisten. Zuvor war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h6>Inszenierung einer Debatte. Harald Glöde ist Mitarbeiter der &#8220;Forschungsgesellschaft Flucht und Migration&#8221; (FFM).  Der Beitrag erschien zuerst im Jahrbuch 1999/2000 des &#8220;Komitee für Grundrechte und Demokratie&#8221;, Köln 2000</h6>
	<p>Zur Eröffnung der Computer-Messe CeBIT am 23. Februar 2000 in Hannover propagierte Bundeskanzler Schröder medienwirksam die Idee einer Green Card für hoch qualifizierte Computerspezialisten. Zuvor war in der Informationstechnologiebranche ein hoher Arbeitskräftemangel öffentlich diskutiert worden. Er erhielt für seinen Vorschlag eine selten gekannte einmütige Unterstützung &#8211; insbesondere von Seiten der Unternehmerverbände. Diese kritisierten allenfalls, dass die Initiative nicht weit genug gehe und forderten, sie auf andere Branchen auszuweiten. Als hätten alle nur auf dieses Signal gewartet, meldeten sich innerhalb kürzester Zeit VertreterInnen aller Parteien, der Wirtschaft, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Gruppen zu diesem Thema zu Wort. Daraus entstand eine bis heute anhaltende öffentliche Debatte um die gesetzliche Regelung der Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland.</p>
	<p>Auffällig an dieser Debatte ist der hohe Symbolgehalt, der der angekündigten und zum 1. August 2000 in Kraft tretenden Green-Card-Regelung anhaftet. Dabei sieht sie lediglich vor, dass in den nächsten drei Jahren bis zu 20.000 Computer-Fachkräften eine auf fünf Jahre befristete Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, sofern sie die Gehaltskriterien und Qualifikationsanforderungen erfüllen. Zunächst aber wird die Green-Card-Regelung auf 10.000 Fachkräfte beschränkt. Danach soll erst einmal ein weiterer Arbeitskräftebedarf ermittelt werden.</p>
	<p>Der geringe Umfang der Arbeitskräfteanwerbung unterstreicht den vorwiegend symbolischen Charakter der Regierungsinitiative, zumal die vorhandenen Möglichkeiten nach den Bestimmungen der Arbeitsaufenthaltsverordnung und der Anwerbestoppausnahmeverordnung es schon bisher erlaubten, bestimmte ausländische Fachkräfte in Deutschland die Arbeit aufnehmen konnten. Allein im Jahr 1999 sind mit Hilfe dieser Regelungen immerhin 37.700 ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland gekommen. Eine Vereinfachung dieser Verordnungen hätte sicherlich viel schneller zur Anwerbung der gewünschten Arbeitskräfte geführt. Öffentlich wird ein dringender Bedarf an mindestens 70.000 &#8211; 80.000 Computer-Fachkräften konstatiert &#8211; der Vorsitzende von IBM Deutschland geht sogar von 200.000 fehlenden Informationstechnologie-Experten aus. Insofern deutet die jetzt beschlossene, über drei Jahre verteilte Anwerbung von maximal 20.000 Computerspezialisten, Softwareexperten, Programmierern und Informatikern einmal mehr darauf hin, dass mit der Green-Card-Debatte andere, weitergehende Ziele verfolgt werden.</p>
	<p>Meines Erachtens ist die Green-Card-Idee, die von der Bundesregierung geschickt lanciert wurde, nur ein erster Schritt hin auf einen von ihr längerfristig angelegten Diskurs, wie Zuwanderung nach Deutschland zukünftig zu regeln sei. Die damit angestrebten gesetzlichen Grundlagen, wie in diesem Zusammenhang üblich euphemistisch Einwanderungsgesetz genannt, werden von Bundeskanzler Schröder folgerichtig auf die nächste Legislaturperiode verschoben.</p>
	<p>Die Notwendigkeit einer Zuwanderung wird in Studien und Prognosen von Bevölkerungs- und Migrationswissenschaftlern schon seit längerem behauptet. Die Bevölkerungszahl in Deutschland wird auf Grund der erwarteten demographischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten deutlich abnehmen.</p>
	<p>Anfang dieses Jahres wurde eine Studie der UNO mit dem Titel &#8220;Migration als Ersatz: Eine Lösung für zurückgehende und alternde Gesellschaften?&#8221; veröffentlicht. Danach wird die Bevölkerung in Deutschland von derzeit ca. 80 Millionen auf ca. 60 Millionen Menschen im Jahre 2050 zurückgehen &#8211; mit einschneidenden Konsequenzen für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft, für den Arbeitsmarkt und für die Finanzierung der Alterssicherungssysteme. Für die Entwicklung der benachbarten westeuropäischen Länder werden ähnliche Prognosen aufgestellt. Um allein die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland auf dem Niveau von 1995 zu halten, werden nach dieser Untersuchung jährlich 500.000 Zuwanderer gebraucht.</p>
	<p>Da die deutschen Wirtschaftsverbände einen zukünftigen Arbeitskräftemangel und dadurch allgemein den Verlust der eigenen Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit im Rahmen der globalen ökonomischen Umstrukturierungsprozesse befürchten, plädieren sie für eine geregelte Zuwanderung. Diese Befürchtungen haben letztendlich die Politik dazu gezwungen, in Fragen der Zuwanderung entsprechend umzudenken und einen öffentlichen Positionswandel vorzubereiten.</p>
	<h6>Green-Card-Debatte als Testballon</h6>
	<p>Zwei Momente machen diese politische Kehrtwende aus der Perspektive der Regierungsparteien so schwer kalkulierbar und steuerbar:</p>
	<p>Zum einen wurden in Deutschland jahrelang die Fragen von Flucht und Migration vor allem unter den Aspekten der Bedrohung der inneren Sicherheit und der untragbaren sozialen und finanziellen Belastung thematisiert. Seit Anfang der 90er Jahre wird die vorgebliche Gefährdung der inneren Sicherheit durch unkontrollierte, illegale Einwanderung dazu missbraucht, die Grenzabschottung kontinuierlich auszubauen, Polizeigesetze zu verschärfen (z.B. Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen, Schleierfahndung) und Flüchtlinge und Asylsuchende gesetzlich auszugrenzen (z.B. durch die verschiedenen Novellierungen des Asylbewerberleistungsgesetzes). Noch bis in die jüngste Zeit wurde von einzelnen Politikern mit einer &#8220;Die Grenze der Belastbarkeit ist erreicht&#8221;- oder &#8220;Das Boot ist voll&#8221;-Rhetorik das Bedrohungsszenario weiterer Zuwanderung beschworen. Diese die Ausländerfeindlichkeit schürenden und die soziale Ausgrenzung vorantreibenden Äußerungen sind hingegen ohne jegliche materielle Grundlage. Denn die Zahlen der Asylsuchenden sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Auch der Wanderungssaldo für die BRD ist negativ. Das heißt, mehr Menschen wandern aus der Bundesrepublik Deutschland ab, als neue hinzukommen.</p>
	<p>Zum anderen bildet das seit Jahrzehnten krampfhaft und hartnäckig gepflegte Bild, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, den dominanten Hintergrund, vor dem die aktuellen Auseinandersetzungen geführt werden. Dieses hat zur Verfestigung latenter Ausländerfeindlichkeit beigetragen, die sich mittlerweile bis weit in die Mitte der Gesellschaft eingefressen hat. Wie gut sich diese fremdenfeindliche Grundstimmung parteipolitisch und wahltaktisch funktionalisieren lässt, hat nicht zuletzt die Unterschriftenkampagne der CDU in Hessen gegen die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts eindrucksvoll bewiesen. Der Versuch des CDU-Spitzenkandidaten in Nordrhein-Westfalen, mit seiner &#8220;Kinder-statt-Inder&#8221;<del>Kampagne an diese wahltaktisch erfolgreiche Aktion anzuknüpfen, fand allerdings in der Wirtschaft keine Zustimmung. Dementsprechend überlebte die rassistisch plakative Formel die Landtagswahl in Nordrheinwestfalen nicht. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass derartige partei</del> und wahltaktisch funktionalisierte Kampagnen in Zukunft wieder betrieben werden.</p>
	<p>Dieser Umstand produzierter Vorurteile lässt die Bundesregierung entsprechend vorsichtig agieren und ist eine mögliche Erklärung dafür, warum sie sich weigert, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Die Pläne des Bundesinnenministers, eine überparteiliche Expertenkommission unter Vorsitz der ehemaligen Bundestagspräsidentin Süssmuth einzurichten, die Vorschläge für europataugliche Einwanderungsregeln erarbeiten soll, können ebenso als Hinweis gewertet werden, dass die Bundesregierung ihr Vorgehen langfristig anlegt, um Legitimation, Konsens und Zustimmung zu beschaffen.</p>
	<p>Die bisher zur Einwanderungsproblematik bezogenen Positionen lassen befürchten, dass sich dennoch keine grundsätzliche Debatte um das Selbstverständnis Deutschlands als Einwanderungsland entwickeln wird. Weitgehende Übereinstimmung zwischen den Parteien besteht darin, dass Deutschland, d.h. die deutsche Wirtschaft, kurz- und längerfristig qualifizierte, ausländische Fachkräfte benötigt. Die CDU hat in fast schon revolutionär zu bezeichnendem Tempo einen Teilrückzug angetreten und ihren ideologischen Ballast (&#8220;Deutschland ist kein Einwanderungsland&#8221;) abgeworfen. Dafür werden jetzt Flüchtlingsschutz und Asylfragen mit der Zuwanderungsdebatte verknüpft und die Abschaffung der kümmerlichen Reste des Art. 16 GG gefordert. Die Bedrohungsszenarien werden weiterhin aufrechterhalten und auf die &#8220;unnützen Flüchtlinge&#8221; umgeschrieben. Bei den Vertretern der Unternehmerverbände stehen eindeutig die Nützlichkeits- und Effektivitätserwartungen im Vordergrund. Gewerkschaftsvertreter warnen vor Lohndumping und weisen auf die selbstverschuldete Ausbildungsmisere hin. Flüchtlingshilfeorganisationen wie Pro Asyl und amnesty international wehren sich dagegen, Arbeitskräfteanwerbung mit dem Flüchtlingsrecht zu vermischen, und fordern in diesem Zusammenhang, das Arbeitsverbot für Asylsuchende aufzuheben.</p>
	<h6>Kein Ende der Ausgrenzung</h6>
	<p>Grundsätzliche Fragestellungen, in denen Flucht und Migration als globale Erscheinungen thematisiert und in denen Ursachen und Hintergründe untersucht werden, tauchen in dieser Debatte überhaupt nicht auf. Migrationspolitische Ansätze, in denen das sich ständig vergrößernde, für den Norden so vorteilhafte Reichtumsgefälle und die schuldhafte Verstrickung der mächtigen NATO-Staaten in ökologische und kriegerische Zerstörungen in den Blick geraten, finden kein Gehör. Die Diskussion um politische Eingriffs- und Gestaltungsmöglichkeiten wird systematisch ausgeblendet. Regieren wird einmal mehr reduziert auf die Verwaltung dem Anschein nach unabänderlicher ökonomischer &#8220;Sachzwänge&#8221;. Parteipolitische Differenzen erschöpfen sich im Streit um die effizientere Bewältigung derselben. Die Macht, zu bestimmen, wer denn nun nach Deutschland kommen darf, wer angeworben werden soll, liegt allein beim aufnehmenden Staat und den Wirtschaftsverbänden. Die Interessen der potenziellen Herkunftsländer werden in der Debatte nicht berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise die erheblichen Ausbildungskosten bei den aktuell zur Diskussion stehenden IT-Spezialisten, die in den zumeist wirtschaftlich armen Herkunftsländern anfallen, während Arbeitskraft und Wissen der ArbeitsmigrantInnen in den reichen Ländern verwertet werden.</p>
	<p>Zuwanderung wird also fast ausschließlich unter Gesichtspunkten des Nutzens und der Wirksamkeit für die deutsche Wirtschaft thematisiert. In diesem Zusammenhang scheint es selbstverständlich zu sein, dass Menschen ausschließlich zu Gunsten und zur Verfügung der Wirtschaft und deren Entwicklung da zu sein und dementsprechend zu funktionieren haben. Selbst die Erkenntnis aus der Zeit der Anwerbung von ArbeitsmigrantInnen in den 60ern und frühen 70ern, auch heute immer noch euphemistisch &#8220;Gastarbeiter&#8221; genannt, die sich in dem Satz ausdrückte: &#8220;Es wurden Arbeitskräfte gerufen, es kamen &#8211; Menschen&#8221;, scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Die ArbeitsmigrantInnen selbst, d.h. die angeworbenen Menschen mit ihren sozialen und kulturellen Bedürfnissen tauchen in dieser Debatte nicht auf. Sie werden reduziert auf eine von der ökonomischen Entwicklung in Deutschland abhängige Variable, zyklisch angeheuert und gefeuert, reduziert auf eine disponible Verfügungsmasse zum Nutzen der deutschen Wirtschaft oder, was neoliberal auf dasselbe hinausläuft, zum Nutzen der gemeinwohligen nationalen Interessen.</p>
	<p>An den einseitigen nationalen Wirtschaftsinteressen orientieren sich die rechtlichen Bedingungen, unter denen Arbeitskräfte angeworben werden und unter denen sie in Deutschland zu arbeiten haben. Die nach Herkunftskriterien erfolgende, weitere Ausdifferenzierung arbeits- und sozialrechtlicher Standards am gleichen Arbeitsplatz erhöht den Druck auf gewerkschaftlich erkämpfte Rechte, auf kulturell verfestigte Arbeitsmuster und erleichtert deren Aushöhlung. Die rechtliche Unsicherheit, in der sich die angeworbenen ArbeitsmigrantInnen bewegen, setzt sich fort in der Rechtlosigkeit illegalisierter MigrantInnen, die feudalen Abhängigkeits- und frühkapitalistischen Ausbeutungsverhältnissen unterworfen sind. Diese Rechtlosigkeit der Illegalisierten und die Aufweichung rechtlicher Standards fördern institutionelle Diskriminierung und alltäglichen Rassismus und untergraben langfristig auch die Bedingungen eines humanen Zusammenlebens und die Rechte aller BürgerInnen. Mit der rechtlichen und sozialen Ausgrenzung bestimmter gesellschaftlicher Minderheiten (ArbeitsmigrantInnen, Flüchtlinge, Illegale) werden Projektionsflächen geschaffen, die eine aggressive, den Minderheiten feindlich und argwöhnisch gegenüberstehende &#8220;Identitätsbildung&#8221; bei den Mehrheitsbürgern ermöglichen.</p>
	<p>Die Intentionen der aktuellen Debatte um die Green Card stehen offensichtlich nicht im Gegensatz zu der in den letzten Jahren vorangetriebenen flüchtlings- und asylpolitischen Ausgrenzungs- und Abschottungspraxis. Die angestrebte Einwanderungsgesetzgebung ergänzt diese Politik komplementär. Mit der Grenzabschottung wird beabsichtigt, die &#8220;selbstbestimmte&#8221;, unkontrollierte sogenannte Armuts- und Elendsmigration von der Festung Europa fern zu halten. Diejenigen, die die todbringenden Grenzkontrollen dennoch unter Einsatz ihres Lebens überwinden, werden in den informellen oder illegalisierten Sektor des Arbeitsmarktes gedrängt. Sie übernehmen dort die gesellschaftlich unattraktiven Arbeiten im untersten Segment der nationalen beziehungsweise europäischen Lohnhierarchie. Mit den in der Diskussion befindlichen Einwanderungsregelungen, die mit der Green Card erprobt werden, könnten entsprechend den Anforderungen der deutschen Wirtschaft qualifizierte Arbeitskräfte ausgewählt und angeworben werden. Insofern gleicht ein derart gestaltetes Einwanderungsgesetz die Mängel der &#8220;totalen&#8221; Abschottung aus und ergänzt sie um ein Instrumentarium, das eine Steuerung der Arbeitskräftemigration ermöglichen soll. Die scheinbar &#8220;großzügige&#8221; Aufnahme derjenigen, &#8220;die uns nützen&#8221;, legitimiert politisch gleichzeitig, gegen die weniger &#8220;nützlichen&#8221;, d.h. gegen Flüchtlinge und illegale EinwanderInnen schärfer vorzugehen. Hier, in der Inszenierung der Debatte, findet die allseits hochgelobte Rede des Bundespräsidenten endlich ihren Platz.</p>
	<h6>Gleichstellung aller MigrantInnen!</h6>
	<p>Es ist begrüßenswert, dass die bornierte und alle Realitäten negierende Position, Deutschland sei kein Einwanderungsland, aufgegeben wird. Ob aber die Aufgabe der Parole bereits als kleiner, längst überfälliger Schritt aus der nationalistisch verengten Standortgemeinschaftsecke heraus ins vielbeschworene Weltoffene gewertet werden kann, ist fraglich. Gegen jegliche Versuche, die Zuwanderung von Arbeitskräften mit der Aufnahme von vor Verfolgung Schutz Suchenden zu vermischen und zu verrechnen und den humanitären und menschenrechtlich verpflichtenden Flüchtlingsschutz mit der Anwerbung von ArbeitsmigrantInnen zu verknüpfen, ist eindeutig Position zu beziehen. Das Flüchtlingsrecht formuliert einen international garantierten Rechtsanspruch, den Menschen in Anspruch nehmen können, die sich subjektiv verfolgt fühlen. Dieser ist in völkerrechtlich verbindlichen Konventionen festgeschrieben, die auch zum Teil wie die Genfer Flüchtlingskonvention von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden sind. Darüber hinaus ist der Flüchtlingsschutz aus humanitären und menschenrechtlichen Normen geboten. Er hat mit der ökonomisch begründeten Zuwanderungsdebatte nichts gemein.</p>
	<p>Es reicht jedoch nicht, nur in dieser politisch und medial vorstrukturierten Polarisierung, Flüchtlingsschutz versus Einwanderung, eindeutig Position zu beziehen. Es wird auch darum gehen müssen, die Menschen stets ausgrenzenden, ausschließenden und diskriminierenden Prämissen in den vermeintlich fortschrittlicheren Positionen zu skandalisieren. Niemand darf sich mit einem Einwanderungsgesetz, das mit Quoten für sogenannte humanitäre Härtefälle versehen wird, als dem angeblich kleineren Übel zufrieden geben. Die dem inszenierten Zuwanderungsdiskurs zu Grunde liegenden diskriminierenden und rassistischen Ausschlussmechanismen müssen herausgearbeitet und ins Zentrum politisch menschenrechtlicher Kritik gestellt werden.</p>
	<p>Jedes denkbare Einwanderungsgesetz normiert ausschließende Kriterien und Quoten, die im Interesse der deutschen Wirtschaft ZuwanderInnen diskriminieren. Solche Kriterien und Quoten erlauben es den Behörden, eine rassistisch begründete Auswahl zu treffen. Werden für die angeworbenen ArbeitsmigrantInnen andere rechtliche und soziale Bedingungen als für die einheimische Bevölkerung gesetzt, werden Menschen minderen Werts und Rechts geschaffen. Sie wären prädestiniert, Ziele und Opfer eines alltäglichen Rassismus zu werden, der aus dem institutionellen erwächst.</p>
	<p>Die Forderung nach rechtlicher und sozialer Gleichstellung von EinwanderInnen dient aber nicht allein dem Schutz von Flüchtlingen und MigrantInnen. Sie dient zugleich dem politischen Bestreben, die Verfassungen der Einwanderungsgesellschaften menschenrechtsgemäß und radikaldemokratisch zu gestalten. Gegen die vorherrschende Tendenz, Gesellschaft und Menschen den Verwertungsbedingungen des asozialen Kapitals und den Rationalitätskriterien kapitalistischer Produktion zu unterwerfen, muss der universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte gesetzt werden. Die unveräußerlichen Menschenrechte stehen jedem Menschen qua Existenz zu. Sie sind nicht gebunden an einen privilegierten StaatsbürgerInnenstatus. Die Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung muß sich an einem solchen Menschenrechtsverständnis orientieren. Darüber hinaus können Flucht und Migration nicht allein im Kontext nationalstaatlich bornierter Interessen diskutiert werden. In einer Zeit, in der der Begriff Globalisierung fast schon zum Allgemeinplatz geworden ist, darf gerade das Thema Migration nicht nationalstaatlich beschränkt behandelt werden. Die weltweite strukturelle Ungleichheit in den Lebensbedingungen gehört zu den zentralen Ursachen, die Migration auslösen. Das zunehmende Reichtumsgefälle, das nicht zuletzt durch die kapitalistische Expansion westeuropäischer Staaten verursacht wird, wirkt Gleichheit und Freiheit des je besonderen einzelnen, wie sie in den Menschenrechten vorausgesetzt und deklariert werden, fundamental entgegen und muss zum zentralen Thema werden. Erst wenn hier Änderungen gelingen, können die Ursachen von Armutsmigration und Flucht außer Kraft gesetzt werden. Die Perspektive muss darauf gerichtet sein, weltweite strukturelle Ungleichheit zu beseitigen und international eine Umverteilung der ungleichen Lebenschancen zu erkämpfen.</p>
	<p>Wenn eine solche Umorientierung nicht erfolgt, wird sich die metropolitane Migrationspolitik immer mehr auf Ausgrenzung und Kontrolle beschränken, deren Folgen, demokratisch und bürgerrechtlich gesehen, kaum absehbar sind.</p>
	<p>Ob sich eine menschenrechtlich begründete Kritik am ökonomischen Primat der Zuwanderungsdebatte wird durchsetzen können, wird hängt davon ab, inwieweit es gelingt, mit menschenrechtlichen Positionen der Entrechtlichung von ArbeitsmigrantInnen entgegenzutreten und mit diesen gemeinsam die Einhaltung sozialer Mindeststandards zu erzwingen. Der Erfolg wird auch davon abhängen, wieweit es gelingt, der weiteren Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung von Flüchtlingen und der Entrechtung der Illegalisierten entgegenzutreten und mit ihnen zusammen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht durchzusetzen.</p>
	<h6>Zwei Seiten einer Medaille</h6>
	<p>Ohne praktische Bezugspunkte läuft alle berechtigte Kritik an der Einwanderungsdebatte Gefahr, sich im regierungsamtlich inszenierten Diskurs zu verfangen und selbst noch in der Kritik legitimatorisch funktionalisiert zu werden.</p>

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