Am 26. Januar 2010 hat das Innenministerium Brandenburgs einen Erlass veröffentlicht, mit dem die Umsetzung der Bleiberechtsregelung nach dem Beschluss der IMK vom 4.12.09 festgelegt wird. Im Wortlaut hier zu finden.

Mit ihm wird der vorläufige Erlass vom Dezember 2009 abgelöst, der lediglich dreimonatige Fiktionsbescheinigungen als Übergangslösung vorsah.