Potsdam – *Für den zuständigen Richter beim Potsdamer Verwaltungsgericht war der Fall klar: Für den Asylantrag der Familie A. ist die Bundesrepublik zuständig, ein Abschiebebescheid nach Bulgarien muss nach dem Urteil vom Montag aufgehoben werden.* Weiterlesen auf *pnn*de
Verwaltungsrichter übt harsche Kritik an Flüchtlingspolitik
29. Januar 2013 | Asylverfahren, Dublin, Rechtsprechung