Die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen setzen sich im Bundesrat für eine Abschaffung ausländerrechtlicher Arbeitsverbote ein. Der gemeinsame Antrag wird Thema bei heutigen Sitzung des Bundesrats-Innenausschuss sein, der die geplante Änderung der Beschäftigungsverordnung berät.

Bisher kann geduldeten Flüchtlingen die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. dualen Ausbildung durch die Ausländerbehörde untersagt werden, wenn ihnen vorgeworfen wird, ihre ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten zu verletzen. Die regelt bis dato § 11 Beschäftigungsverfahrensverordnung; in der von der Bundesregierung neu gefassten Beschäftigungsverordnung, die dem Bundesrat als Gesetzesentwurf vorliegt, handelt es sich um § 33.
Den Antrag samt Begründung findet sich hier.