*Schwerpunktsitzung des Flüchtlingsrats am Mittwoch, 24. Februar, 16.30 Uhr
Projekthaus Potsdam, Rudolf-Breitscheid-Strasse 164*
Mit unserer Schwerpunktsitzung zum Thema „Bundesweite Asylrechtsverschärfungen und ihre Auswirkungen auf Landesebene“ knüpfen wir an die letzte Schwerpunktsitzung im Dezember 2015 an, bei der die Referentin leider wegen Krankheit kurzfristig ausgefallen war. Dieses Mal wollen wir auch den neuesten Gesetzesentwurf diskutieren, der gestern im Kabinett beschlossen wurde und weitere schwerwiegende Verschärfungen für Flüchtlinge vorsieht.
Seit 24. Oktober 2015 gilt das *Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz*. Das Gesetz bringt umfassende Verschärfungen für in Deutschland lebende Flüchtlinge und stellt politisch einen weiteren Roll Back dar. Die Aufenthaltsdauer in überfüllten Erstaufnahmen wurde auf bis zu sechs Monaten erhöht, für Menschen aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten auch für die gesamte Verfahrensdauer, ggf. bis zu ihrer Abschiebung. Das Gesetz erschwert den Zugang zu Integrations- und Versorgungsleistungen sowie Unterstützungsstrukturen erheblich und soll vordergründig Abschiebungen erleichtern.
Die „*neu geplante Asylrechtsverschärfung*“:http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807538.pdf droht den Zugang zu einem fairen Asylverfahren, zur Rechtsberatung und Gesundheitsversorgung deutlich weiter zu erschweren und stellt noch stärker darauf ab, Schutzsuchende leichter abschieben zu können. Das Vorhaben würde, sollte es Gesetz werden, einen schwerwiegenden Einschnitt in das Recht auf Asyl und andere Grundrechte bedeuten. Neben Asylsuchenden aus sog. sicheren Herkunftsstaaten sollen nun auch Menschen im Folgeverfahren und Flüchtlinge ohne Pässe durch fragwürdige Schnellverfahren geschleust werden. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte soll um zwei Jahre ausgesetzt werden, krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse sollen nur noch unter widrigsten Umständen geltend gemacht werden können – dies träfe insbesondere traumatisierte Menschen. Die Wohnsitzauflage soll nun selbst anerkannte Flüchtlinge an ihren zugewiesenen Wohnort fesseln, was ihre Chancen auf Arbeit unter Umständen deutlich verringern und sie dauerhaft in die Abhängigkeit von Transferleistungen bringen könnte. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll um die Länder Marokko, Tunesien und Algerien erweitert werden, obwohl diese Staaten alles andere als sicher sind.
Was dies für das Land Brandenburg bedeuten kann wollen wir gemeinsam auf der Sitzung diskutieren. Welche politischen Handlungsmöglichkeiten gibt es und wie kann man Flüchtlinge unter diesen verschärften Bedingungen unterstützen?
Als Referentin konnten wir Rechtsanwältin *Berenice Böhlo* gewinnen. Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme!