Potsdam, 28.09.2017

Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte! – Teilhabe und Bleiberecht statt Abschiebung

Zum diesjährigen Tag des Flüchtlings, der unter dem Motto „Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte“ steht, appelliert der Flüchtlingsrat Brandenburg an die künftige Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestags, menschenrechtliche Standards in der Flüchtlingspolitik einzuhalten.
Dazu gehört, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Menschen aus Kriegsgebieten wieder aufzunehmen. Seit die Bundesregierung im März 2016 den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt hat, erhalten immer mehr Flüchtlinge vom zuständigen Bundesamt nur noch diesen herabgesetzten Schutz und nicht die volle Flüchtlingsanerkennung. Das Grundrecht auf Schutz der Familie wird hier bewusst ausgehebelt.
Der Flüchtlingsrat verurteilt daneben die Kooperation der EU mit der Türkei und Libyen, die zum Ziel hat, Fluchtwege zu versperren und es Flüchtlingen zu verunmöglichen, in den Mitgliedstaaten der EU ein Asylverfahren zu durchlaufen. Die effektive Abschottung Europas durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, in denen Menschenrechte missachtet werden, und die gleichzeitige Verfolgung und Kriminalisierung von Rettungsorganisationen auf dem Mittelmeer darf von der Bundesregierung nicht unterstützt werden.
Der Bund muss außerdem von seiner Haltung abrücken, Abschiebungen nach Afghanistan seien vertretbar. Afghanistan, dessen Sicherheitslage sich immer weiter verschlechtert, darf keinesfalls Zielland von Abschiebungen sein. Der Flüchtlingsrat appelliert an das Land mit Nachdruck, der ersten Abschiebung aus Brandenburg im März 2017 keine weiteren Abschiebungen in das Kriegsgebiet folgen zu lassen.1 Außerdem fordert der Flüchtlingsrat das Land auf, den abgeschobenen jungen Mann nach Deutschland zurück zu holen.
Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich bei der für Ende November terminierten Ministerpräsident*innenkonferenz für die Aufhebung bis dato fortbestehender Hürden bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen stark zu machen. Selbst die Arbeitsverwaltung und Unternehmensorganisationen fordern Aufenthaltserlaubnisse statt Duldungen für Auszubildende, oder den ungehinderten Zugang zu Arbeitsförderungsmaßnahmen für alle aufenthaltsgestatteten und geduldeten Geflüchteten.
Presseanfragen: Lotta Schwedler 0176 2142 5057