Potsdam, 23. November 2016
In Brandenburg kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu menschenrechtsverletzenden Abschiebungsversuchen. Das Land setzt offenbar entgegen eigener Angaben statt auf freiwillige Ausreise auf die sture Durchsetzung von Abschiebungen – auch unter Anwendung von Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen wie schwangere Frauen. Besonders schwerwiegend ist, dass Ausländerbehörden dabei immer wieder keine Rücksicht auf die körperliche Unversehrtheit und die psychische und physische Gesundheit von schwangeren Frauen und ihren ungeborenen Kindern nehmen.
Am 2. November 2016 wurde versucht, eine Schwangere aus dem Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum heraus unangekündigt nach Kenia abzuschieben. Die Ausländerbehörde wäre gesetzlich verpflichtet gewesen, Frau N. einen Monat vor der beabsichtigten Abschiebung darüber zu informieren. Sie hatte zuvor bereits zwei Fehlgeburten und eine Totgeburt erlitten und befand sich in psychologischer Behandlung. Beides war der Ausländerbehörde bekannt. Einen Tag vor dem Termin bei der Ausländerbehörde Cottbus wurde Frau N. unangekündigt vorgeladen, um in Begleitung von BeamtInnen der Ausländerbehörde im Krankenhaus unmittelbar die Reisefähigkeit feststellen zu lassen und sie daraufhin abzuschieben. Dieses Vorgehen löste bei der Schwangeren Ängste und starke Bauchschmerzen aus. Die anwesende Krankenschwester ignorierte Hinweise der begleitenden ehrenamtlichen Unterstützerin auf besondere Schutzbedürftigkeit, nachgewiesene Infektionen, die belastende Vorgeschichte und die akuten Bauchschmerzen von Frau N. mit der Begründung, sie beschränkte sich bei der Untersuchung strikt auf die Anweisungen der Ausländerbehörde. Während des Abschiebungsversuches brach Frau N. unter starken Schmerzen zusammen. Sie wurde dennoch gewaltsam in das Polizeiauto verbracht. In letzter Minute konnte der Rechtsanwalt mit einem Eilantrag beim Gericht die Abschiebung stoppen.
„Die Krankenschwester warf Frau N. in anmaßender Weise vor, aufenthaltsrechtliche Vorgaben zu verletzen. Das Zusammenwirken der Ausländerbehörde und des Klinikpersonals ist ein Skandal!“, so die Unterstützerin von FluMiCo – Flucht und Migration in Cottbus, die die Frau begleite.
Auch bei einem durch die Ausländerbehörde Oranienburg veranlassten Abschiebungsversuch kam es zu äußerst brutaler Gewaltanwendung. Frau D. wurde mitten in der Nacht, noch in Schlafbekleidung, von fünf Polizisten abgeholt, an Händen, Beinen und Hüfte mit Handschellen und Gurt fixiert. Die psychisch labile Frau war außer sich, wehrte sich, schrie und weinte, woraufhin sie von den Beamten gewürgt wurde. Sie wurde am Flughafen Tegel in einen Raum gebracht, durch einen sogenannten Body Cuff fixiert und ihr wurde eine Inhalationsmaske aufgesetzt, sodass sie nicht sprechen konnte. Als sie sich dagegen wehrte, versuchte ein Arzt wiederholt, ihr unter Zwang Medikamente zu verabreichen. Ein schwergewichtiger Polizeibeamter setzte sich auf ihre Beine, Frau D. blutete am Unterleib. Schließlich wurde sie ins Flugzeug getragen. Als die völlig aufgelöste Frau laut Polizeibericht im Flugzeug „nur noch wimmerte“, weigerte sich der Pilot, sie in diesem Zustand mitzunehmen. Seit dem Abschiebungsversuch befindet sich Frau D. in psychiatrischer Behandlung in einem Brandenburger Krankenhaus.
Offensichtlich setzt das Land die durch Fachverbände wie die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer scharf kritisierte Verschärfungen bei Abschiebungen rigoros durch. In ihrer Stellungnahme vom 1. Februar 2016 zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung stellte die Bundespsychotherapeutenkammer fest, dass die geplanten Regelungen für Flüchtlinge, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, fachlich nicht fundiert, inhuman und lebensgefährdend seien. Im Vordergrund stehe lediglich, die zeitliche Verzögerung durch aufwendige Begutachtung und Feststellung von Krankheiten zu umgehen, welche der Abschiebung entgegenstehen könnten.
Seit den Asylrechtsverschärfungen dieses Jahres werden psychische Krankheiten wie Postraumatische Belastungsstörungen nicht mehr als Abschiebungshindernis anerkannt. Die Zahl der Abschiebungen ist deutlich gestiegen und sie werden in der Regel nicht mehr angekündigt. Die Vorfälle in Cottbus und im Landkreis Oberhavel zeigen, welche Folgen die aktuellen Asylrechtsverschärfungen und ihre restriktive Umsetzung in den genannten Ausländerbehörden haben. Sie führen zu schweren Eingriffen in körperliche Unversehrtheit bis hin zur Körperverletzung. Das Vorgehen der beiden Ausländerbehörden hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet und die Gesundheit der betroffenen Frauen schwer gefährdet.
Women in Exile, die Initiative FluMiCo und der Flüchtlingsrat Brandenburg fordern, dass Ausländerbehörden und Polizei in ihrem Verwaltungshandeln Grundrechte, körperliche Unversehrtheit und besondere Schutzbedürftigkeit beachten. Gewaltvolle Abschiebungen gefährden die Gesundheit und das Leben betroffener Frauen und Kinder und dürfen nicht auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden! Die mitunter lebensgefährlichen Verschärfungen bei Abschiebungen müssen wieder abgeschafft werden!
Aufruf zur Kundgebung am 25.11.2016:
Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ruft Women in Exile and Friends für den 25. November 2016 zu einer Kundgebung vor der Ausländerbehörde Oranienburg auf, um auf die brutalen Abschiebeversuche hinzuweisen. Die Kundgebung unter dem Motto „Stoppt die Gewalt gegen Flüchtlinge! Stoppt Abschiebungen! Gegen die inhumane Behandlung und für Respekt gegenüber den Menschenrechten! Bleiberecht für alle!“ findet statt:
25. November 2016,12 Uhr
Ausländerbehörde Oberhavel (Oranienburg)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Pressekontakte:
Elisabeth Helm, FluMiCo, 0152/17942841
Elisabeth Ngari, Women in Exile, 0176/32920586
Ivana Domazet, Flüchtlingsrat Brandenburg, 0331/716499
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