am morgigen Mittwoch, den 25. Januar, wird in der Plenarsitzung des Landtags der Bericht der Landesregierung: „Empfehlungen zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung“ vorgestellt.
Als Nicht-Regierungsorganisationen, die gemäß Landtagsbeschluss an der Überprüfung der bisherigen Standards beteiligt waren, kritisieren wir diesen Bericht scharf und fordern in einem Offenen Brief alle Abgeordneten auf, im Sinne des zugrundeliegenden Landtagsbeschlusses „Eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im gesamten Land Brandenburg sicherstellen!“ Änderungen zu erwirken.
Ausländerseelsorge Potsdam / Beratungsfachdienst für MigrantInnen des Diakonischen Werkes Potsdam e.V. / Verbund der Flüchtlingsberatungsstellen im Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. / Flüchtlingsberatungsstelle des Kirchenkreises Oberes Havelland / Flüchtlingsrat Brandenburg
Sehr geehrte Abgeordnete,
Mit dem Beschluss „Eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im gesamten Land Brandenburg sicherstellen!“ hat der Landtag die Landesregierung am 14. April 2011 beauftragt, „die im Runderlass vorgegebenen Mindestbedingungen zur Unterbringung und sozialen Betreuung auf einen möglichen Änderungs-bedarf hin zu überprüfen. Hierbei sind Aspekte wie die Sicherung einer bedarfsgerechten Beratung, die umfassende soziale Betreuung besonders Schutzbedürftiger durch interkulturell qualifiziertes Personal und die Einbindung in einem entsprechenden sozialen Umfeld unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten mit einzubeziehen. Die Bedürfnisse von Familien und Kindern und deren Zugang zu Bildung sind dabei besonders zu berücksichtigen.“ Bei der Überprüfung waren unter anderen die überregionalen Beratungsstellen und Flüchtlingsorganisationen „in geeigneter Form zu beteiligen“.
Seit dem 9. Januar 2012 liegt Ihnen der Bericht der Landesregierung „Empfehlungen zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung“ vor. Gemäß Ihres Auftrags sind die hier unterzeichnenden Institutionen vom federführenden Referat 25 MASF als Fachkundige in die Beratung einbezogen worden. Wie der Bericht darlegt, gab es in insgesamt fünf Sitzungen einen Austausch über die aktuelle Situation der Unterbringung von Flüchtlingen, ihre medizinische und soziale Versorgung sowie über die soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen im Land Brandenburg. Zu jedem Thema wurde von uns ein Papier erarbeitet und eingereicht, in dem wir jeweils den von uns im Fachaustausch ermittelten Änderungsbedarf schriftlich darlegen. Die Papiere sollten als Anlage dem Bericht der Landesregierung beigefügt werden, was leider nicht geschehen ist. Sie finden sie im Anhang bzw. als Verlinkung am Ende dieses Schreibens.
Im Anschluss an die Beratungen wurde der Ihnen vorliegende Bericht durch die Landesregierung gefertigt. Dabei ist festzuhalten: Die im Bericht als „fachliche Schlussfolgerungen aufgrund der Beratung in der AG“ überschriebenen Empfehlungen sind nicht in der Arbeitsgruppe erarbeitet, diskutiert oder abgestimmt worden. Eine Formulierung gemeinsamer Empfehlungen an den Landtag wurde in der Arbeitsgruppe auch nicht angestrebt. Leider wird im Bericht ein anderer Eindruck erweckt, den wir hiermit korrigieren möchten. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass sich bereits in diesen Empfehlungen bei weitem nicht alle der von uns als Bedarf ermittelten und als Anforderung im Sinne der Zielrichtung des Landtagsbeschlusses benannten Änderungen wiederfinden.
Ausdrücklich begrüßen wir dagegen die Zielsetzung des Berichts, Mindeststandards zu entwickeln, die einen menschenwürdigen Aufenthalt gewährleisten (B I). Genau dafür wollten wir unsere Erfahrung und unser Fachwissen zur Verfügung stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, macht der Bericht auf einige Änderungsbedarfe aufmerksam, die wir teilen. Dazu gehört die Anpassung des Beratungsschlüssels an die alltäglichen Erfordernisse (B IV, 3), der Bedarf einer jugendgerechten Unterbringung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sowie die Notwendigkeit der Feststellung von besonderer Schutzbedürftigkeit (B V, 3). Ebenso teilen wir die Einschätzung, dass „eine länger andauernde Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft in vielen Fällen mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit sowie auf die Integration des Flüchtlings in die Gesellschaft verbunden ist“ (B III, 1). Die sich daraus ergebende Schlussfolgerung, die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft auf sechs Monate für die Gruppe der besonders Schutzbedürftigen bzw. auf 12 Monate für alle weiteren Flüchtlinge zu begrenzen (B III,3), liegt im Interesse der Flüchtlinge, entspricht der Zielsetzung eines menschenwürdigen Aufenthalts und ist sogar im Hinblick auf das im Bericht überdeutlich ausgedrückte Interesse, Kosten zu senken, sinnvoll (Reduktion medizinischer Behandlungs- und anderer Folgekosten). Nach der Diskussion in der Arbeitsgruppe wäre mit einem entsprechenden Erlass zu rechnen gewesen, wie er in anderen Bundesländern (z.B. Bremen) bereits existiert. Aus Kostengründen wird im Bericht jedoch nur noch von einer Empfehlung zur Auslegung des § 53 AsylVfG an die Kommunen gesprochen (C II). Die Praxis hat gezeigt, dass allgemeine Empfehlungen an die Kommunen kaum Konsequenzen haben, wenn der politische Wille dafür in den Kreisverwaltungen nicht bereits vorhanden ist.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen, das zeigt: Es gibt einerseits die in der Arbeitsgruppe festgestellten Änderungsbedarfe und andererseits die daraus abgeleiteten Änderungsempfehlungen der Landesregierung. Dazwischen gibt es eine große Kluft.
Der Bericht schließt mit der Feststellung, dass sich die empfohlenen Maßnahmen im Wesentlichen auf „Handlungsempfehlungen ohne verpflichtenden Charakter“ und „klarstellende oder konkretisierende Regelungen ohne finanzielle Folgen“ beschränken. Das sehen auch wir so und stellen fest, dass der Landesregierung der Wille und der Mut, entscheidende Verbesserungen durchzusetzen, fehlt.
Deshalb appellieren wir an die Abgeordneten: Der unter Abschnitt C verhandelte Kostenaspekt darf nicht dazu führen, dass notwendige Änderungen der Mindeststandards von vorneherein dem Rotstift zum Opfer fallen oder erst gar nicht in Erwägung gezogen werden, wenn Mehrkosten entstehen könnten.
Besonders nachdenklich stimmt uns in diesem Zusammenhang, dass das Kostenargument hier genutzt wird, um notwendige Änderungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen nicht umzusetzen, gleichzeitig aber keine Kosten für den Bau und den Betrieb eines Asyl-Gefängnisses zur Durchführung eines nicht notwendigen Flughafenverfahrens auf dem neuen Flughafen BER gescheut werden. In beiden Fällen werden Spielräume nicht genutzt. Uns drängt sich damit grundsätzlich die Frage nach dem politischen Willen der Landesregierung auf: Worin investiert das Land Brandenburg? – In die Abschreckung von Flüchtlingen und rechtsstaatlich wie menschenrechtlich fragwürdige Verfahrensweise oder in eine menschenwürdige Versorgung von Flüchtlingen?
Sehr geehrte Abgeordnete, wir appellieren an Sie, Ihre Verantwortung im Sinne einer menschenwürdigen Unterbringung wahrzunehmen und den vorliegenden Bericht sowie die fachlichen Stellungnahmen der an der AG beteiligten Institutionen in den Ausschüssen des Landtags zu diskutieren. Auf diese Weise kann dafür Sorge getragen werden, dass es tatsächlich angemessene Standards geben wird. Gern stehen wir für diesen fachlichen Austausch zur Verfügung!

Vorlage zum Thema Unterbringung

Vorlage zum Thema Beratung und Betreuung
Vorlage zum Thema Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge