In der Betreuungs- und Beratungsarbeit mit jungen Flüchtlingen und in ihrer ehrenamtlichen Begleitung spielt der Nachzug von Angehörigen eine bedeutende Rolle. Gleichzeitig scheitert der Nachzug von Geschwistern und/oder Eltern immer häufiger an rechtlichen und faktischen Hürden: Was kann getan werden? Wie sind die rechtlichen Grundlagen, wer darf zu wem und welche Möglichkeiten bestehen auf dem Klageweg? Diese und weitere Fragen werden in unserer Fortbildung zum Familiennachzug beantwortet, es wird Raum für gemeinsamen Austausch und Diskussion geben.

Datum: Mittwoch, 26. Juli 2017, Zeit: 10:00 – 17.00 Uhr

Referent: Dr. Carsten Hörich (Dozent für Migrationsrecht)

Veranstaltungsort:

Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin

Robert-Havemann-Saal (Seitenflügel Erdgeschoss)

Der Raum ist barrierefrei zugänglich.

Anfahrt: Vom S-, U- und Regionalbahnhof Alexanderplatz mit der Tram M4 oder den Buslinien 142 und 200 bis zur Haltestelle „Am Friedrichshain“.

Vorläufiges Programm

10.00 Anreise und Stehkaffee

10.15 Begrüßung und Einführung

10.30 Rechtliche Grundlagen des Nachzugs zu unbegleiteten Minderjährigen

– Finanziert im Rahmen des Projektes TASK –

13.00 Härtefälle: Subsidiärer Schutz und Nachzug von Geschwisterkindern

15.15 Eilbedürftigkeit und Klagemöglichkeiten

– Finanziert im Rahmen des Projektes KIWA –

17.00 Ende der Veranstaltung

Die Veranstaltung ist für Mitglieder des Flüchtlingsrats Brandenburg und des Bundesfachverband umF sowie für ehrenamtlich Aktive kostenfrei. Hin- und Rückfahrt aus Berlin und Brandenburg können bei Vorlage der Fahrkarten erstattet werden. Wir bitten um Selbstversorgung während der Mittagspause.

Anmeldung:

Die Teilnahmezahl ist begrenzt. Wir bitten Sie deswegen um eine verbindliche Anmeldung bis zum 16. Juli 2016 per E-Mail an schwedler@fluechtlingsrat-brandenburg.de. Bitte teilen Sie uns Ihren Namen und ggf. den Namen Ihrer Organisation/Initiative mit und wo Sie aktiv sind.

Einladung als PDF.