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Das Gegenteil von ‘gut’ ist nicht ‘böse’, sondern ‘gut gemeint’ – „Wohnfähigkeitsprüfung“ vorläufig ausgesetzt 
Anfang letzten Jahres hatte die Landeshauptstadt Potsdam ein neues Unterbringungskonzept für Flüchtlinge vorgelegt. Das darin vorgesehene dreistufige Verfahren zur Feststellung der „Wohnfähigkeit“ wurde nun von einem durch die Antidiskriminierungsberatung der Opferperspektive in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten als diskriminierend eingestuft. Die Verantwortlichen der Stadt haben das Verfahren vorläufig ausgesetzt.
Das „Konzept zur Unterbringung von Asylsuchenden und geduldeten Personen in Potsdam“ war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bis dahin durften Flüchtlinge nur in Ausnahmefällen und nach mehreren Jahren eine eigene Wohnung beziehen. Nun wurde die Wohnungsunterbringung nach 12 bzw. 6 Monaten zum Regelfall. Um die Wohnraumsuche der Flüchtlinge zu unterstützen, leistet sich die Stadt sogar die Fortsetzung eines zunächst von der Kirche finanzierten Modellprojektes aus eigenen Mitteln. Potsdam wurde beispielgebend dafür, wie die vorrangige Wohnungsunterbringung trotz angespanntem Wohnungsmarkt funktionieren kann – und sparte dabei sogar noch Geld.
Bei so viel gutem Willen fragt man sich, warum die Verantwortlichen dennoch an einem Prüfungsverfahren für die Wohnungsunterbringung von Flüchtlingen festhalten, dass über eine reine Abfrage, ob in nächster Zeit die Abschiebung ansteht, hinausgeht. Warum muss hier eine sozialpädagogische Beurteilung stattfinden, schriftliche Berichte über Sprachkenntnisse, Sozialverhalten, Ordnung, Sauberkeit und Pünktlichkeit eingeholt werden?
Der jetzt außer Kraft gesetzte „Wohnfähigkeitscheck“ ist aus der Wohnungslosenhilfe entlehnt. Das macht klar, welche Haltung hinter dem Verfahren steht. Es wird von allen geflüchteten Menschen zunächst angenommen, dass sie grundsätzlich nicht über die Fähigkeit verfügen, ihr Leben eigenständig zu meistern. Sie müssten diese Fähigkeit erst neu erwerben und ob sie dies erfolgreich getan hätten, wird dann abgeprüft. Es geht also in dem „Wohnfähigkeitscheck“ nicht um eine an den Betroffenen orientierte Hilfestellung. Das verhindert schon allein das Machtgefälle zwischen prüfendem Sozialarbeiter und AntragstellerIn. Es geht um eine Einschätzung der Behörde, ob die Geflüchteten schon „reif“ für eine eigene Wohnung sind.
Hier – und nicht nur in Potsdam – werden Asylsuchende schnell zu Objekten, die entweder kontrolliert oder gut-meinend bevormundet werden. Sie werden nicht in einem „ressourcen-orientierten Ansatz“ unter Wahrung der individuellen Interessen und Bedürfnisse unterstützt, sondern als grundsätzlich defizitär angesehen und paternalistisch behandelt. Zugleich haben sie die Bringschuld dafür zu tragen, ob das behördliche Handeln gelingt oder nicht.
Flüchtlinge sehen sich häufig mit einer bürokratischen Struktur konfrontiert, die auch für lange hier Lebende durchaus eine Hürde sein kann und ohne Unterstützung und Beratungsangebote kaum zu bewältigen wäre. Viele Asylsuchende haben traumatisierende Erfahrungen und Strapazen einer langen Flucht hinter sich und wollen so bald wie möglich in der neuen, sicheren Umgebung ankommen. Geflüchteten in diesem Prozess Unterstützung anzubieten und sie zu begleiten, ist eine wichtige Aufgabe für diejenigen, die es Ernst meinen mit der Integration.
Ein sozialpädagogisches Prüfungsverfahren der „Wohnfähigkeit“ – in welcher Form auch immer – ist dabei völlig verfehlt. Wir hoffen daher, dass die Prüfung nicht nur vorübergehend ausgesetzt ist, sondern die Erfahrungen mit der diskriminierenden „Wohnfähigkeitsprüfung“ zu einem grundsätzlichen Umdenken bei den Verantwortlichen führt.
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Flüchtlinge unterstützen Aktuelle Infos zur Arbeit des Flüchtlingsrats
Liebe Freund_innen, Kolleg_innen und in der Flüchtlingsarbeit Aktive,
in der aktuellen Situation ist die Arbeit des Flüchtlingsrats dringlicher denn je. Uns erreichen täglich viele Anfragen von Menschen, die Flüchtlinge mit Spenden unterstützen wollen, Wohnungen anbieten, vor Ort unterstützend aktiv werden wollen oder sich im Flüchtlingsrat politisch engagieren wollen.
Was können Sie vor Ort tun?
Es gibt in Brandenburg zahlreiche Initiativen und Netzwerke, die sich für Flüchtlinge in Not- und Sammelunterkünften und an den Erstaufnahmeeinrichtungen engagieren. Sie verteilen Spenden, bieten Deutschkurse an, begleiten Geflüchtete zu Ämtern, helfen bei der Wohnungssuche und setzen sich für die Verbesserung ihrer Lebenssituation ein, versuchen eine positive Stimmung in der Nachbarschaft zu unterstützen und vieles mehr. Eine Liste mit Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen in den Landkreisen finden Sie hier. Wenn Sie Sachspenden abgeben oder sich vor Ort vernetzen wollen, können Sie sich direkt an die Initiativen wenden.
Sie finden keine Initiative vor Ort?
Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik Flüchtlingsunterstützung auf unserer Webseite. Wir aktualisieren die Liste der Initiativen fortwährend. Es lohnt sich, regelmäßig nachzusehen.
Angebote zur Unterbringung
Für die Organisation der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist nicht der Landesflüchtlingsrat zuständig, sondern die Behörden auf Kreis- und Stadtebene. Uns erreichen viele professionelle Anfragen zur Errichtung von Unterbringungen, z.T. auch von Sammelunterkünften, die beim Flüchtlingsrat fehl am Platz sind.
Wir engagieren und für die (Wohn-)Rechte von Flüchtlingen und die Verbesserung ihrer Lebenssituation vor Ort, hier sind wir dankbar für Hinweise und freuen uns über Ihre Unterstützung.
Wenn Sie unsere Arbeit im Flüchtlingsrat unterstützen wollen, können Sie:
Im Flüchtlingsrat mitarbeiten
Wenn Sie sich politisch im Flüchtlingsrat engagieren wollen, freuen wir uns, wenn Sie zu der monatlichen Flüchtlingsratssitzung kommen. Dort können Sie sich mit anderen Menschen, die sich flüchtlingspolitisch engagieren, austauschen und beraten und aktuelle Informationen über flüchtlingspolitische Themen erhalten. Die Sitzung findet jeden letzten Mittwoch im Monat um 16:30 Uhr statt in den Räumen der Geschäftsstelle in der Rudolf-Breitscheid-Str. 164, 14482 Potsdam.
Fördermitglied werden
Wer den Flüchtlingsrat inhaltlich und/oder finanziell regelmäßig unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, dem Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats beizutreten. Infos dazu gibt es in der Geschäftsstelle.
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