h6. Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht.
h6. Die Konsequenz aus dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes muß ein Abschiebestopp in die DR Kongo und den Togo sein!
bq. Berlin, Freitag, den 19. September 2003
Demonstration: 11:00 Uhr vom Pariser Platz (Brandenburger Tor)
Kundgebung: 12:30 Uhr vor dem Auswärtigen Amt (Werderscher Markt)
Veranstaltung: 19:00 Uhr, Krieg im Kongo mit F. Chebeya
H. Peterson Oberschule (Tempelhofer Ufer 15)
Der Flüchtlingsrat Brandenburg und die Initiative „Anticolonial Africa Conference Berlin 2004“ fordern von der Bundesregierung unverzüglich alle Schritte für einen sofortigen Abschiebestopp nach Togo und die DR Kongo einzuleiten!
Dieser Forderung wird mit einer Demonstration am Freitag 19.9.2003 vom Pariser Platz zum Auswärtigen Amt Nachdruck verliehen, an der sich viele Flüchtlinge aus diesen Ländern beteiligen werden. Die Demonstration richtet sich auch gegen die militärischen Interventionen im Kongo. Denn kriegerische Gewalt wird die Verhältnisse nicht verbessern können. Dies wird auf der Infoveranstaltung am Abend von F. Chebeya, der vor wenigen Tagen aus dem Kongo eingereist ist, an vielen Beispielen belegt werden.
Der „Lagebericht“ des Auswärtigen Amtes, der die Abschiebungen möglich macht, spricht von grundlegenden Menschenrechtsverletzungen im Kongo, vom katastrophalen Zustand des Gesundheitswesens und davon, dass „einzelne Opfer nachweislich an den Verletzungen (durch Folter) gestorben sind“. Das Auswärtige Amt stellt auch fest, dass Menschen ohne finanzielle Mittel und familiäre Bindungen kaum eine Überlebenschance haben. Die Situation sieht in Togo nicht anders aus. Amnesty International berichtete am 6.6.2003 von: „Polizeilicher Gewalt, Einschüchterungen durch das Militär, extralegalen Hinrichtungen und willkürlichen Verhaftungen mit Folter gegen jeden, der es wagt, sich gegen den Präsidenten Eyadema zu stellen“. Abschiebungen unter Berufung auf den Lagebericht, wie sie der Innensenators von Berlin, Herr Körting, vornehmen ließ, als er Raphael Batoba, der 11 Jahre hier gelebt hatte, vor zwei Wochen in den Kongo abschieben ließ, dürfen nicht möglich sein! Benötigt wird ein Lagebericht, der die tatsächliche „Lage“ berücksichtigt.
Trotz der katastrophalen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und medizinischen Situation wird aber davon ausgegangen, dass sich Abgeschobene nach Jahren in Deutschland ohne Probleme wieder in der „Heimat“ integrieren werden. Hier vertritt der Flüchtlingsrat Brandenburg schon seit langer Zeit die Ansicht, dass aufgrund der Lebensumstände in Deutschland und der jahrelangen Ungewissheit, in der Asylsuchende leben, diesen ein Bleiberecht gewährt werden müsse.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg und die Initiative „Anticolonial Africa Conference Berlin 2004“ werden dem Auswärtigen Amt einen aktuellen Bericht über die massiven Menschenrechtsverletzungen in der DR Kongo und Togo übergeben.
gez. Vera Everhartz (Flüchtlingsrat des Landes Brandenburg),
Tita Denis Koyima (Anticolonial Africa Conference), Kontakt ab Montag 15.09. Tel. 0177-7201629