18 Jahre Kampf gegen Behördenwillkür – ein Nachruf
Herr Ha war von 1988 – 1990 Vertragsarbeiter im Landwirtschaftlichen Instandsetzungswerk Demmin (heute Mecklenburg-Vorpommern). Er reparierte dort landwirtschaftliche Maschinen. 1990 verloren die Vertragsarbeiter/innen als erste ihre Arbeit. Herr Ha war einer von ihnen. Er kehrte nach Vietnam zurück. Nach seinen Erfahrungen in Europa geriet er in Vietnam in Konflikt mit dem dortigen politischen und wirtschaftlichen System.
Deshalb kehrte er 1992 als Asylsuchender nach Deutschland zurück. Ihm wurde als Aufenthaltsort Brandenburg und dort der Landkreis Oberhavel zugeteilt.
Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt. Eine Ausreise war aber nicht möglich, weil die vietnamesischen Behörden die notwendigen Reisepapiere nicht ausstellten.
1997 wurde sein Sohn geboren. Nach der Trennung von seiner Frau erhielt Herr Ha das alleinige Sorgerecht.
*Weder Ausreise – noch Aufenthaltspapiere – Leben im Zwischenraum*
Herr Ha stellte in den Jahren 2000 und 2001 Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung wegen des langjährigen nur „geduldeten“ Aufenthaltes in Verbindung mit der seit Jahren fehlenden Wiederaufnahmebereitschaft des vietnamesischen Staates. Alle Anträge wurden von der Ausländerbehörde in Oranienburg abgelehnt.
Vier Monte lang ein normales Leben führen
Aber es gelang Herrn Ha nach zahlreichen Bemühungen und trotz aller bürokratischer Hindernisse im August 2001 eine Arbeit aufzunehmen. Er war in Großbeeren in einem Großhandel als Lagerarbeiter beschäftigt. Das Einkommen reichte, um unabhängig von Sozialleistungen für seinen Sohn und sich sorgen zu können. Ende November 2001 verlor er diese Arbeit wieder, weil seine Duldung immer nur für so kurze Zeiträume verlängert wurde, dass der Arbeitgeber die Situation zu unkalkulierbar fand.
*Rücknahmeabkommen, erster Abschiebungsversuch und Haft*
Gleichzeitig war nach intensiven Verhandlungen mit der vietnamesischen Regierung und entsprechender „Finanzspritzen“ das bis dahin ausgesetzte Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Vietnam wieder in Gang gebracht worden, und die Ausländerbehörde hatte nach all den Jahren plötzlich begonnen, die Abschiebung zu betreiben.
Am 05.08.2002 wurde Herr Ha in der Ausländerbehörde Oranienburg festgenommen. Er war mit einer fingierten Begründung ( „im Zusammenhang mit dem von Ihnen gestellten Asylfolgeantrag ist eine Identitätsfeststellung…für das Bundesamt durchzuführen“ ) ins Amt „eingeladen“ worden, wo man ihm dann mitteilte, dass er am nächsten Tag nach Vietnam abgeschoben werde. Sein Sohn war nicht bei ihm. Die Ausländerbehörde hielt den Vater fest und suchte den damals fünfjährigen Sohn. Der konnte nicht gefunden werden.
Am folgenden Tag entschied Landrat Schröter, Herr Ha solle ohne seinen Sohn nach Vietnam ausgeflogen werden. Er wurde von Polizisten zum Flughafen nach Frankfurt/Main verbracht. Dort weigerten sich aber die Beamten der Grenzpolizei, den Vater ohne seinen Sohn abzuschieben. Zurück in Oranienburg beantragte die Ausländerbehörde unter Dienstherr Landrat Schröter Abschiebehaft. Über sechs Wochen wurde Herr Ha in Eisenhüttenstadt inhaftiert und von seinem Sohn getrennt.
Aufgrund des öffentlichen Interesses und der Berichterstattung wurde Herr Ha aus der Abschiebehaft entlassen. Die Ausländerbehörde betrieb aber weiterhin die Abschiebung ohne den Sohn.
In dieser Situation wandte sich Herr Ha am 05.11.2002 an die Kirchengemeinde in Schwante mit der Bitte um Beistand.
*Kirchenasyl*
Dies war der Beginn des Kirchenasyls in Schwante.
Herr Ha und sein Sohn konnten sich im geschütztem Raum der Kirche wiedersehen, aber alle Bemühungen der Gemeinde, in Gesprächen mit den Behörden eine Lösung zu finden, liefen ins Leere. Herr Ha wurde zur Fahndung ausgeschrieben.
Am 6. Januar 2003 durchsuchte die Polizei das Pfarrhaus in Schwante mit dem Auftrag, Herrn Ha und seinen Sohn festzunehmen und zum Flughafen zu bringen. Die Festnahme gelang nicht, weil beide zum Zeitpunkt dieses Kirchen-Friedensbruchs nicht dort waren.
Der Polizeieinsatz im Pfarrhaus rief bundesweit Proteste hervor. Ministerpräsident Platzeck erklärte deshalb öffentlich, es werde keine Polizeieinsätze mehr gegen Kirchenasyle geben; in Brandenburg werde in Zukunft das Kirchenasyl respektiert.
*Das Verwaltungsgericht entscheidet – die Behörde interessiert das nicht*
Am 29.Januar 2003 entschied das Verwaltungsgericht Potsdam, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werden darf, weil Herr Ha bei einer Rückkehr nach Vietnam ernsthaft gefährdet sein könnte
Trotzdem erhielt Herr Ha kein humanitäres Bleiberecht. Die folgenden sieben Jahre bis 2010 blieben Jahre der Ungewissheit. Die „Duldungen“ wurden immer nur für einen Zeitraum von drei Monaten erteilt, was hieß: alle drei Monate ein Gang zur Ausländerbehörde, verbunden mit der nervenaufreibenden Frage: Können wir bleiben? Was wird aus uns?
Alle Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis wurden abgelehnt. Auch die über 20 Anträge auf eine Arbeitserlaubnis, sei es als Mitarbeiter in einer Pilzzucht oder als Kochhilfe oder Mitarbeiter in einer Wäscherei wurden abgelehnt: Herr Ha habe – u.a. durch das Kirchenasyl – behördliche Maßnahmen zur Beendigung seines Aufenthaltes vorsätzlich behindert, lautete die Begründung, die sich in allen Schreiben der Ausländerbehörde fand. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes aus dem Januar 2003, wegen einer möglichen Gefährdung von Herrn Ha in Vietnam solle er nicht abgeschoben werden, blieb sieben Jahre lang konsequent unberücksichtigt.
*Noch ein Urteil*
Im Jahr 2010 entschied das Verwaltungsgericht zum zweiten Mal und sprach nun definitiv wegen Gefahr für Leib und Leben ein Abschiebungsverbot aus. Der UNHCR hatte zwischenzeitlich bestätigt, dass „die öffentlichen regimekritischen Aktivitäten in Verbindung mit der enormen Publizität, die der Vorgang um das Kirchenasyl in den deutschen Medien erhalten hat“ Herrn Ha in eine besonders exponierte Lage gebracht habe, die ihn bei Rückkehr in Vietnam gefährden könnte. Weitere Gutachten belegten, dass Sendungen des SFB wie auch Printmedien von Angehörigen der vietnamesischen Botschaft verfolgt und die dabei gewonnenen Erkenntnisse an die zentralen Dienststellen in Hanoi weitergeleitet werden, so dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden könne.
*Nach 18 Jahren endlich eine befristete Aufenthaltsgenehmigung*
Jetzt musste die Ausländerbehörde endlich – nach 18 Jahren – eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung erteilen.
*Kurzes Aufatmen*
Anfang 2011 eröffnete Herr Ha mit viel Zuversicht ein kleines Imbissrestaurant in Berlin-Wedding. Wenige Monate später wurde er schwer krank und musste das Restaurant wieder aufgeben.
Am 3. Mai 2012 starb Xuan Khang Ha im Alter von 58 Jahren. Er hinterlässt einen 15-jährigen Sohn.
Wir, die wir ihn ein Stück dieses Weges begleitet haben, sind bestürzt und zornig.
*Wir werden ihn nicht vergessen!*
Denkzettel 2003
https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/abschiebungen/denkzettel-des-brandenburger-fluchtlingsrats-2003
Kirchenasyl 2003
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/kirche-gewaehrte-vater-und-sohn-einst-asyl—jetzt-darf-vietnamesische-familie-in-hennigsdorf-bleiben-sieben-jahre-angst,10810590,10720432.html
http://www.zeit.de/2003/03/Der_Geist_von_Schwante
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