an
*Frau Ilona Unger, Richterin am Amtsgericht Frankfurt (Oder)*
und
*Herrn Bernd Frost, Richter am Amtsgericht Eisenhüttenstadt*
*für die unverhältnismäßige Härte im Falle einer Trennung von Mutter und Kindern*
*Begründung:*
Die Tschetschenin Frau A. reiste Anfang Januar mit ihren 7 und 12 Jahre alten Kindern aus Polen nach Deutschland ein, um hier Asyl zu beantragen. Frau A. ist im zweiten Monat schwanger. Sie kennt die europäischen Regelungen nicht, die ihr eine legale Einreise in die Bundesrepublik ohne gültige Papiere verwehren. Frau A. wird verhaftet und per Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Richterin …Unger, zum Zwecke der Zurückschiebung nach der DUBLIN II – Verordnung im Abschiebungsgewahrsam Eisenhüttenstadt inhaftiert. Ihre minderjährigen Kinder werden ihr weggenommen und in die Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Fürstenwalde gebracht. Die Kinder verstehen nicht, was mit ihnen passiert. Sie weinen unaufhörlich, essen und schlafen nicht. Die Mutter macht mit Hilfe eines Dolmetschers in der Haft mehrere Eingaben an die Haftleitung und die Bundespolizei, in denen sie die schreckliche psychische Situation für sich und ihre Kinder in einem fremden Land schildert. Das AG Eisenhüttenstadt jedoch beachtet diese Eingaben nicht und verlängert stattdessen am 15.01.2008 die Haft auf weitere zwei Wochen, um eine Zurückschiebung nach Polen sicher zu stellen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Grundgesetz Rechtsgüter geschaffen, die den Rechtsstaat ausmachen und ihn von einem Willkürstaat unterscheiden. Das Recht auf Familieneinheit, Art. 6 GG, ist eines dieser Rechtsgüter. Das Interesse des deutschen Staates, Menschen abzuschieben und dafür Maßnahmen zu ergreifen, die diesem höchsten Rechtsgut entgegenstehen, ist nach Erachten des Flüchtlingsrats Brandenburg in höchstem Maße unverhältnismäßig und unmenschlich. Das Landgericht Frankfurt (Oder) bestätigt diese Ansicht in seinem Beschluss vom 22.1.2008 und hebt die Haft auf.
Für die unverhältnismäßige Entscheidung der Trennung der Familie verdienen Richterin Unger und Richter Frost nach Ansicht des Flüchtlingsrats Brandenburg einen DENKZETTEL für strukturellen und systeminternen Rassismus.
„Denkzettel als PDF“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/Denkzettel_2008.pdf
„Pressemitteilung Denkzettel“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/PE_DZ_2008.pdf
„Medienberichte“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/Presseschau_DZ.pdf